Rechtsprechung
| BGH, 15.11.1960 - 5 StR 399/60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schwerer Kuppelei
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57
Fehlerhafte Zeugenbelehrung
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - 5 StR 399/60
Eine Verletzung des § 55 StPO kann die Revision nicht begründen (BGHSt 11, 213). - BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem …
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - 5 StR 399/60
Unter, der "den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat" im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO ist der ganze geschichtliche Vorgang zu verstehen, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht worden ist (BGHSt 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]. - BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung …
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - 5 StR 399/60
Die Vereidigung eines Zeugen darf nicht deshalb nach § 60 Nr. 3 StPO unterbleiben, weil das Gericht den Verdacht hegt, seine Aussage in der Hauptverhandlung sei eine Begünstigung des Angeklagten (BGHSt 1, 360, 363) [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51].
- BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - 5 StR 399/60
Das schließt aber nicht aus, daß das Urteil auf der Verletzung des § 60 Nr. 3 StPO beruht (BGH 5 StR 449/57 vom 8. Oktober 1957). - BGH, 30.01.1951 - 3 StR 29/50
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - 5 StR 399/60
Beteiligt ist jeder, der in strafbarer Weise bei dem Vorgang und in der gleichen Richtung wie der Beschuldigte mitgewirkt hat (BGH NJW 1951, 324 24 und 1952, 1102 20 ). - RG, 22.05.1894 - 955/94
Kann derjenige, der selbst die unzüchtige Handlung ausüben will und demnächst …
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - 5 StR 399/60
Hierzu gehört im vorliegenden Falle auch der Geschlechtsverkehr der verkuppelten Personen; denn § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt voraus, daß die Unzucht, der der Kuppler Vorschub leistet, demnächst auch wirklich getrieben wird (RGSt 25, 369, 370). - RG, 08.02.1921 - IV 1201/20
Kann ein Zeuge, gegen den die Untersuchung durch eine Amnestie niedergeschlagen …
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - 5 StR 399/60
Es genügt das Vorhandensein des äußeren und inneren Tatbestandes einer im Strafgesetzbuch mit Strafe bedrohten Handlung (RGSt 55, 233). - RG, 16.10.1930 - II 536/30
1. Inwiefern hängt bei fahrlässig begangenen Straftaten die Anwendbarkeit des § …
- RG, 28.09.1891 - 2121/90
1. Welches Gericht hat über die außerhalb der Hauptverhandlung erfolgte Ablehnung …
- RG, 13.05.1882 - 1118/82
Kann eine wegen gewerbsmäßiger Unzucht verurteilte Frauensperson in demjenigen …
Auszug aus BGH, 15.11.1960 - 5 StR 399/60
Wie diese Frage bei einfacher Kuppelei zu beurteilen wäre (vgl. RGSt 6, 286), braucht hier nicht entschieden zu werden.
- BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71
Durchführung von Geschlechtsverkehr als Voraussetzung für eine vollendete schwere …
In einem Urteil vom 15. November 1960 - 5 StR 399/60 - hat dieser Senat unter Hinweis auf RGSt 25, 369, 370 ausgeführt, § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB setze voraus, daß die Unzucht, der der Kuppler Vorschub leistete, demnächst auch wirklich getrieben werde.In der Sache 5 StR 399/60 habe sich der Zeuge, dessen Vereidigung beanstandet worden sei, auf jeden Fall an der Straftat des Angeklagten im Sinne des § 60 Nr. 3 (jetzt Nr. 2) "beteiligt", selbst wenn die schwere Kuppelei schon vorher vollendet gewesen wäre; denn jedenfalls sei sie noch nicht beendet gewesen.
- BGH, 05.07.1968 - 5 StR 327/68
Vereidigung eines der Beteiligung Verdächtigen als Verfahrensverstoß
Denn auch ein Zeuge, der den Geschlechtsverkehr mit der verkuppelten Ehefrau des Angeklagten vollzogen hat, ist in dem gegen diesen anhängigen Strafverfahren wegen schwerer Kuppelei nach § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB der Beteiligung an der Tat im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO verdächtig (BGH 5 StR 399/60 vom 15. November 1960). - BGH, 10.01.1967 - 5 StR 552/66
Rechtsmittel
Hindernisse in der Verfolgbarkeit im Einzelfalle stehen der Anwendung des § 60 Nr. 3 StPO nicht entgegen (BGHSt 4, 130, 131 [BGH 23.04.1953 - 4 StR 635/52]; BGH 5 StR 399/60 vom 15. November 1960; RGSt 64, 377, 378).
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