Rechtsprechung
| BGH, 31.10.1967 - 5 StR 399/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Befreiung eines Hauptgeschworenen - Heranziehung eines Ergänzungsgeschworenen - Verletzung der gerichtlichen Wahrheitserforschungspflicht - Teilnahme an Massenerschießungen von mindestens 6.000 jüdischen Einwohnern
- junsv.nl
Massen- und Einzelerschiessungen während der Liquidierung des Altstadt- und des Neustadtghettos von Kowel. Aufspüren und Erschiessen von geflüchteten und versteckt lebenden Juden. Erschiessung von Zivilisten aus Rache für das Überlaufen der ukrainischen Miliz zu den ...
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 28.09.1966 - 2 Ks 1/64
- BGH, 31.10.1967 - 5 StR 399/67
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57
Auszug aus BGH, 31.10.1967 - 5 StR 399/67
Überdies kann Rachsucht zwar ein niedriger Beweggrund sein (BGH NJW 1958, 189 15 ); sie liegt aber nur vor, wenn der Entschluß zur Tötung in einem Mißverhältnis zu den Verhalten des Opfers steht, das ihn hervorgerufen hat. - BGH, 28.10.1966 - 5 StR 482/66
Anforderungen an berufliche Verhinderung eines Schöffens bezüglich Erscheinung …
Auszug aus BGH, 31.10.1967 - 5 StR 399/67
Wie der Senat in der Entscheidung NJW 1967, 165 dargelegt hat, können berufliche Gründe zwar nur ausnahmsweise die Auffassung rechtfertigen, daß ein Schöffe oder Geschworener verhindert sei. - BGH, 13.09.1966 - 5 StR 342/66
Rechtliche Folgen der Einsetzung eines Hilfsschöffen als Hauptgeschworenen - …
Auszug aus BGH, 31.10.1967 - 5 StR 399/67
Ihr Hinweis auf die dafür angeführte Entscheidung BGH 5 StR 342/66 vom 13. September 1966 geht fehl.
- BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69
Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz …
Nun kann Rachsucht, was zunächst sie betrifft, ein niedriger Beweggrund sein (BGH NJW 1958, 189); sie muß es nicht (BGH, Urt. vom 31. Oktober 1967 - 5 StR 399/67;… Urt. vom 27. August 1968 - 5 StR 180/68). - LG Mainz, 17.07.1969 - 3 Ks 1/67
Beteiligung an der Massenerschiessung von Juden in 5 Aktionen. Veranlassung der …
Beim Handeln in einem staatlichen Machtapparat kommt es also u.a. auch darauf an, wie gross der Ermessensspielraum war (BGH 5 StR 22/63, Urteil vom 9.4.1963 ; 5 StR 399/67, Urteil vom 31.10.1967 ).Wer auf die Auswahl der Opfer einer Erschiessungsaktion entscheidenden Einfluss nehmen kann, hat die Tatmitherrschaft (BGH 5 StR 114/65, 5 StR 399/67 ).
- LG Hamburg, 25.06.1974 - 19/72
Erschiessung von vier inhaftierten Juden. Massenerschiessung der in Slonim …
Nach der Rechtsprechung hat derjenige, der auf die Auswahl der Opfer einer Erschiessungsaktion entscheidenden Einfluss nehmen kann, die Tatmitherrschaft, so dass sein Tatbeitrag als Mittäterschaft zu werten ist (vgl. BGH 5 StR 114/65 und 5 StR 399/67 ). - BGH, 20.03.1973 - 5 StR 43/73
Anforderungen an die Mitwirkung von Schöffen an einer Gerichtsentscheidung
Nach § 192 Abs. 2 und 3 GVG war der zunächst als Ergänzungsschöffe geladene Hilfsschöffe S. - und daher nicht der Hilfsschöffe H. - mit dem zeitweiligen Wegfall des Hauptschöffen Sc. zum Schöffen berufen, gleichgültig, ob dieser Fall erst nach, oder wie hier, schon vor Beginn der Hauptverhandlung eintrat (BGHSt 18, 349, 351 BGH v. 17.2.1965 - 2 StR 616/64 -, S. 5; v. 10.10.1967 - 5 StR 399/67 -, S. 6; ferner: BGH v. 15.9.1966 - 5 StR 342/66 -).".
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