Rechtsprechung
| BGH, 12.04.2023 - 5 StR 406/22 |
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§ 356a StPO
Verwerfung der Anhörungsrüge - openjur.de
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Verwerfung der Anhörungsrüge
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StPO § 356a
Verwerfung der Anhörungsrüge
Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.05.2022 - 533 KLs 11/21
- BGH, 01.03.2023 - 5 StR 406/22
- BGH, 12.04.2023 - 5 StR 406/22
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 5 StR 406/22
Auch verfassungsrechtlich ist eine Begründung letztinstanzlicher Entscheidungen nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, NJW 2014, 2563 Rn. 14; vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07; BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 3 StR 63/21). - BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …
Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 5 StR 406/22
Auch verfassungsrechtlich ist eine Begründung letztinstanzlicher Entscheidungen nicht geboten (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, NJW 2014, 2563 Rn. 14; vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07; BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 3 StR 63/21). - BGH, 25.01.2022 - 3 StR 63/21
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung: …
Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 5 StR 406/22
Auch verfassungsrechtlich ist eine Begründung letztinstanzlicher Entscheidungen nicht geboten (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, NJW 2014, 2563 Rn. 14; vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07; BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 3 StR 63/21). - BGH, 01.06.2021 - 3 StR 20/21
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 12.04.2023 - 5 StR 406/22
Die Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung eines die Revision verwerfenden Beschlusses vor (vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21).
- BGH, 30.04.2024 - 6 StR 488/21
Verwerfung der Anhörungsrügen als unbegründet
Nach § 349 Abs. 2 StPO ist es - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, Rn. 15) - nicht erforderlich, einen Verwerfungsbeschluss weitergehend zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2023 - 5 StR 406/22; vom 27. Februar 2024 - 5 StR 468/23 mwN). - BGH, 29.06.2023 - 3 StR 460/22
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (keine Verletzung des Rechts auf …
Denn die insofern maßgebliche Vorschrift des § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2023 - 5 StR 406/22, juris Rn. 3;… vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21, juris Rn. 5). - BGH, 21.05.2024 - 5 StR 469/23
Keine Hinweispflicht in der Revisionsinstanz bei beabsichtigter …
cc) Der weitere Einwand, der Senat habe sich mit den Argumenten der Revision gegen eine Anwendbarkeit von § 6 Nr. 5 StGB in seinem Beschluss nicht genügend auseinandergesetzt, zeigt ebenfalls keinen Gehörsverstoß auf (…vgl. zum Fehlen einer Begründungspflicht etwa BGH, Beschlüsse vom 4. April 2024 - 1 StR 450/23 Rn. 9; vom 12. April 2023 - 5 StR 406/22 Rn. 3;… vom 1. Juni 2021 - 3 StR 20/21 Rn. 4 f.).
- BGH, 06.06.2023 - 5 StR 535/22
Verwerfung der Anhörungsrüge
Nach § 349 Abs. 2 StPO ist es - auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - nicht erforderlich, einen Verwerfungsbeschluss näher zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2023 - 5 StR 406/22 mwN). - BGH, 27.02.2024 - 5 StR 468/23
Verwerfung der Anhörungsrüge
Nach § 349 Abs. 2 StPO ist es - verfassungsrechtlich unbedenklich - nicht erforderlich, einen Verwerfungsbeschluss weitergehend zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2023 - 5 StR 406/22 mwN). - BGH, 06.06.2023 - 5 StR 89/23
Verwerfung der Anhörungsrüge
Nach § 349 Abs. 2 StPO ist es - verfassungsrechtlich unbedenklich - nicht erforderlich, einen Verwerfungsbeschluss näher zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2023 - 5 StR 406/22 mwN).
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Erwerb der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen; Verwerfung der Revision als unbegründet
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- BGH, 01.03.2023 - 5 StR 406/22
- BGH, 12.04.2023 - 5 StR 406/22
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