Rechtsprechung
| BGH, 15.10.2009 - 5 StR 407/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 261 StPO; § 32 StGB; § 33 StGB
Versuchter Totschlag; Beweiswürdigung (fernliegende Notwehrlage; Notwehrexzess; Erörterungsmangel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung einer Körperverletzung aus Notwehr bei "unvermitteltem Ziehen der Waffe" in einer "scheinbaren Deeskalation der Situation"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 32 ; StGB § 33
Rechtfertigung einer Körperverletzung aus Notwehr bei "unvermitteltem Ziehen der Waffe" in einer "scheinbaren Deeskalation der Situation" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06
El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen
Auszug aus BGH, 15.10.2009 - 5 StR 407/09
Rn. 9 3. Die hierfür mitgeteilte Beweiswürdigung ist unklar und lückenhaft (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt). - BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75
Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation
Auszug aus BGH, 15.10.2009 - 5 StR 407/09
Namentlich bedarf der Einsatz einer lebensbedrohenden Waffe grundsätzlich vorheriger Androhung (BGHSt 26, 256, 258;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 32 Rdn. 33). - BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09
Betrug und Unterschlagung (Sicherungsbetrug; Entkräftung eines Regelbeispiels); …
Auszug aus BGH, 15.10.2009 - 5 StR 407/09
Sie unterlässt es, prägende Umstände der Tat näher zu würdigen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2009 - 5 StR 278/09 Rdn. 4 m.w.N.).
- BGH, 28.01.2010 - 5 StR 524/09
Besonders kritische Beweiswürdigung; problematische Persönlichkeit des …
Sie unterlässt es, prägende Umstände der Tat, wie sie sich nach den Bekundungen des Hauptbelastungszeugen zugetragen hat, näher zu würdigen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 377 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 407/09 Tz. 9; Brause NStZ 2007, 505, 506).
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