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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1981 - 5 StR 407/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1590
BGH, 15.09.1981 - 5 StR 407/81 (https://dejure.org/1981,1590)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1981 - 5 StR 407/81 (https://dejure.org/1981,1590)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1981 - 5 StR 407/81 (https://dejure.org/1981,1590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abhängigmachen einer Anwendung des § 226 Strafgesetzbuch (StGB) von eigenhändigen Verletzungshandlungen eines Angeklagten - Grundsätze der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Merkmal der Fahrlässigkeit bei einer Körperverletzung mit Todesfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 27
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.09.1971 - 3 StR 146/71

    Anforderungen an die Annahme einer fahrlässigen Herbeiführung eines schweren …

    Auszug aus BGH, 15.09.1981 - 5 StR 407/81
    Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Vorhersehbarkeit des schweren Erfolgs das alleinige Merkmal der Fahrlässigkeit (BGHSt 24, 213).
  • BGH, 28.03.2001 - 3 StR 532/00

    Körperverletzung mit Todesfolge (Hirnblutung nach Angriff); Hinterlistiger …

    Da der Täter schon durch die schuldhafte Verwirklichung eines der Grunddelikte der §§ 223 bis 226 StGB stets objektiv und subjektiv pflichtwidrig handelt, ist dabei alleiniges Merkmal der Fahrlässigkeit hinsichtlich der qualifizierenden Tatfolge die Vorhersehbarkeit des Todes des Opfers (BGHSt 24, 213, 215; BGH NStZ 1982, 27, weitergehend Horn in SK-StGB 44. Lfg.
  • OLG Frankfurt, 06.07.2020 - 3 Ss 107/20

    Vergewaltigung durch Masseur ohne Gewalt oder Drohung durch Ausnutzung von …

    Da vorliegend Revision (auch) zuungunsten des Angeklagten eingelegt wurde, ein Hinweis nach § 265 StPO aufgrund der auf Vergewaltigung lautenden Anklage und des auf Vergewaltigung lautenden erstinstanzlichen Urteils nicht veranlasst war, der Sachverhalt zur Klärung des Schuldspruchs erschöpfend festgestellt ist und sich der Rechtsfehler auf die rechtliche Bewertung (hier die Subsumtion unter ein Merkmal des besonders schweren Falles) beschränkt, ist der Senat befugt, eine solche Schuldspruchänderung zu Lasten des Angeklagten selbst vorzunehmen (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Juli 2006 - 2 StR 180/06 BeckRS 2006, 9871 Rn. 4; siehe ferner BGH, Urteil vom 15. September 1981 - 5 StR 407/81 NStZ 1982, 27; BGH Urteil vom 21. Februar 2006 - 1 StR 456/05 NStZ-RR 2006, 270;… KMR/Momsen § 354 Rn. 18;… MüKo/Knauer/Kudlich, StPO 1. Aufl. 2019, § 353 Rn. 40;… KK/Gericke, StPO, 8. Aufl. 2019 § 353 Rn. 23;… hinsichtlich der Trennbarkeit von Feststellungen und rechtlicher Wertung gelten bei der Anwendung des § 353 StPO andere Grundsätze als bei §§ 318, 344 StPO: KK/Gericke, StPO, 8. Aufl. 2019 § 353 Rn. 23).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere …

    Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Vorhersehbarkeit des schweren Erfolgs das allgemeine Merkmal der Fahrlässigkeit (BGH NStZ 1982, 27).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei …

    Beteiligen sich mehrere an einer Körperverletzung, so kann für deren Todesfolge, die einer der Tatbeteiligten unmittelbar herbeiführt, auch derjenige - weitere - Beteiligte bestraft werden, der den Verletzungserfolg nicht mit eigener Hand ausführt, jedoch aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses mit dem Willen zur Tatherrschaft zum Verletzungserfolg beiträgt (BGH NStZ 1982, 27).

    Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Vorhersehbarkeit des tödlichen Erfolges das alleinige Merkmal der Fahrlässigkeit (BGHSt 24, 213, 215; BGH NStZ 1982, 27; 1984, 328, 329).

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 798/93

    Wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen bei gemeinschaftlicher …

    Die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte C.-X. könne nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, beruht auf einer unzureichenden Beweiswürdigung; sie läßt zudem besorgen, daß sich der Tatrichter von unzutreffenden rechtlichen Erwägungen hat leiten lassen und dabei insbesondere die Reichweite der für das Tatgeschehen in der N. Kirchstraße zu Recht angenommenen Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) verkannt hat (vgl. BGH NStZ 1982, 27).

    Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung kann für deren Todesfolge, die ein anderer unmittelbar herbeigeführt hat, auch derjenige Beteiligte bestraft werden, der die Verletzung nicht mit eigener Hand ausführt, jedoch aufgrund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses mit dem Willen zur Tatherrschaft zum Verletzungserfolg beiträgt (BGH NStZ 1982, 27; 1984, 328, 329).

  • BGH, 23.06.2004 - 5 StR 15/04

    Beweiswürdigung bei Freispruch (Lücken; fehlende Erschöpfung der Feststellungen; …

    Damit ist für die Beteiligten der gefährlichen Körperverletzung der Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) erfüllt, beim Angeklagten K als Mittäter, beim Angeklagten D J als Gehilfe (vgl. BGHSt 2, 223;… BGHR StGB § 226 (a. F.) Kausalität 3; BGH NStZ 1982, 27; BGH bei Holtz MDR 1986, 795; 1990, 293; RGSt 67, 367;… H. J. Hirsch in LK 11. Aufl. § 227 Rdn. 10;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 227 Rdn. 10).
  • LG Hildesheim, 11.12.2009 - 26 Ks 17 Js 37992/07

    Heftiger Schlag gegen den Kopf eines vierjährigen Kindes als generell geeignete …

    Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Vorhersehbarkeit des schweren Erfolges das alleinige Merkmal der Fahrlässigkeit (vgl. BGH, NStZ 1982, 27).
  • LG Paderborn, 27.11.2007 - 1 KLs 61/07
    Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Vorhersehbarkeit des tödlichen Erfolges das alleinige Merkmal der Fahrlässigkeit (BGHSt 24, 213, 215; BGH NStZ 1982, 27; 1984, 328, 329).
  • BGH, 10.06.1986 - 5 StR 183/86

    Gegenseitige Zurechnung zweier zusammenwirkenden Täter - Asuwirkungen eines vom …

    Daß der Angeklagte die für den Tod ursächliche Verletzungshandlung möglicherweise nicht eigenhändig vorgenommen hat, steht der Anwendung des § 226 StGB nicht entgegen (BGH in NStZ 1982, 27).
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