Rechtsprechung
| BGH, 28.10.2003 - 5 StR 411/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 69 Abs. 1 StGB
Entziehung der Fahrerlaubnis (spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit; Anfragebeschluss; Maßregel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Ausreichender Nachweis des spezifischen Zusammenhangs zwischen Tat und Verkehrssicherheit für einen Maßregelausspruch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 69 Abs. 1
Entzug der Fahrerlaubnis bei Entführung mittels Pkw - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03
Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen …
Auszug aus BGH, 28.10.2003 - 5 StR 411/03
Der Senat folgt den Hilfserwägungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 3. September 2003: Der spezifische Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit, den der 4. und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs für einen Maßregelausspruch nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB verlangen (vgl. BGH, Anfragebeschluß vom 16. September 2003 - 4 StR 85/03 u.a.; Urteil vom 26. September 2003 - 2 StR 161/03), ist hier ausreichend belegt durch die Erwägungen des Landgerichts zur Fahrt des - zudem drogenbeeinflußten - Angeklagten über eine beträchtliche Wegstrecke mit dem Entführungsopfer, wodurch eine gefährliche Ablenkung des Fahrers riskiert wurde, zudem weitergehende latente Risiken für den nicht unwahrscheinlichen Fall von Flucht- oder Widerstandsversuchen des Opfers eingegangen wurden (UA S. 43). - BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03
Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines …
Auszug aus BGH, 28.10.2003 - 5 StR 411/03
Der Senat folgt den Hilfserwägungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 3. September 2003: Der spezifische Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit, den der 4. und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs für einen Maßregelausspruch nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB verlangen (vgl. BGH, Anfragebeschluß vom 16. September 2003 - 4 StR 85/03 u.a.; Urteil vom 26. September 2003 - 2 StR 161/03), ist hier ausreichend belegt durch die Erwägungen des Landgerichts zur Fahrt des - zudem drogenbeeinflußten - Angeklagten über eine beträchtliche Wegstrecke mit dem Entführungsopfer, wodurch eine gefährliche Ablenkung des Fahrers riskiert wurde, zudem weitergehende latente Risiken für den nicht unwahrscheinlichen Fall von Flucht- oder Widerstandsversuchen des Opfers eingegangen wurden (UA S. 43).
- BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03
Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer …
Dies zeigt der Beschluß des 5. Strafsenats vom 28. Oktober 2003 - 5 StR 411/03 -, wo für die Annahme eines spezifischen Zusammenhanges zwischen Tat und Verkehrssicherheit auch auf "latente Risiken für den nicht unwahrscheinlichen Fall von Flucht" oder von Widerstandsversuchen des (im Fahrzeug befindlichen) Opfers einer Entführung abgehoben wird.
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