Rechtsprechung
| BGH, 17.09.2008 - 5 StR 411/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 3 JGG; § 18 JGG
Begründung der Schuldfähigkeit bei einem 15jährigen Angeklagten (Verhängung einer Jugendstrafe); Bemessung der Jugendstrafe nach dem Erziehungsgedanken - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Kriterien für die Strafzumessung bei einem Minderjährigen und Anforderungen an die tatrichterliche Darlegung der Strafzumessungserwägungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 18 Abs. 2
Bemessung der Jugendstrafe bei Schwere der Schuld - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96
Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der …
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 411/08
Jedoch lassen die Erwägungen der Jugendkammer zur Bemessung der konkreten Höhe des Freiheitsentzugs nicht erkennen, dass nicht nur Gründe des Schuldausgleichs und der gerechten Sühne berücksichtigt, sondern diese auch mit dem das Strafmaß entscheidend mitbestimmenden Erziehungsgedanken (§ 18 Abs. 2 JGG) abgewogen worden sind (…vgl. dazu BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8, 9; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 StR 379/05; vgl. zur Höhe der Jugendstrafe BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4, 5;… Eisenberg, JGG 12. Aufl. § 18 Rdn. 8 f.). - BGH, 27.11.1995 - 1 StR 634/95
Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Anstaltserziehung - Aussicht auf …
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 411/08
Jedoch lassen die Erwägungen der Jugendkammer zur Bemessung der konkreten Höhe des Freiheitsentzugs nicht erkennen, dass nicht nur Gründe des Schuldausgleichs und der gerechten Sühne berücksichtigt, sondern diese auch mit dem das Strafmaß entscheidend mitbestimmenden Erziehungsgedanken (§ 18 Abs. 2 JGG) abgewogen worden sind (…vgl. dazu BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8, 9; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 StR 379/05; vgl. zur Höhe der Jugendstrafe BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4, 5;… Eisenberg, JGG 12. Aufl. § 18 Rdn. 8 f.). - BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92
Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 411/08
Jedoch lassen die Erwägungen der Jugendkammer zur Bemessung der konkreten Höhe des Freiheitsentzugs nicht erkennen, dass nicht nur Gründe des Schuldausgleichs und der gerechten Sühne berücksichtigt, sondern diese auch mit dem das Strafmaß entscheidend mitbestimmenden Erziehungsgedanken (§ 18 Abs. 2 JGG) abgewogen worden sind (vgl. dazu BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8, 9; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 StR 379/05;… vgl. zur Höhe der Jugendstrafe BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4, 5;… Eisenberg, JGG 12. Aufl. § 18 Rdn. 8 f.).
- BGH, 13.10.2005 - 4 StR 379/05
Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld (Vorrang des das Strafmaß …
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 411/08
Jedoch lassen die Erwägungen der Jugendkammer zur Bemessung der konkreten Höhe des Freiheitsentzugs nicht erkennen, dass nicht nur Gründe des Schuldausgleichs und der gerechten Sühne berücksichtigt, sondern diese auch mit dem das Strafmaß entscheidend mitbestimmenden Erziehungsgedanken (§ 18 Abs. 2 JGG) abgewogen worden sind (…vgl. dazu BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8, 9; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 StR 379/05;… vgl. zur Höhe der Jugendstrafe BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4, 5;… Eisenberg, JGG 12. Aufl. § 18 Rdn. 8 f.). - BGH, 14.07.1994 - 4 StR 367/94
Aufhebung des Strafausspruchs wegen mangelnder Einbeziehung erzieherischer …
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 411/08
Jedoch lassen die Erwägungen der Jugendkammer zur Bemessung der konkreten Höhe des Freiheitsentzugs nicht erkennen, dass nicht nur Gründe des Schuldausgleichs und der gerechten Sühne berücksichtigt, sondern diese auch mit dem das Strafmaß entscheidend mitbestimmenden Erziehungsgedanken (§ 18 Abs. 2 JGG) abgewogen worden sind (vgl. dazu BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8, 9; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 StR 379/05;… vgl. zur Höhe der Jugendstrafe BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4, 5;… Eisenberg, JGG 12. Aufl. § 18 Rdn. 8 f.). - BGH, 23.10.1997 - 5 StR 486/97
BGH beanstandet Jugendstrafen bei einer Gewalttat
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 411/08
Jedoch lassen die Erwägungen der Jugendkammer zur Bemessung der konkreten Höhe des Freiheitsentzugs nicht erkennen, dass nicht nur Gründe des Schuldausgleichs und der gerechten Sühne berücksichtigt, sondern diese auch mit dem das Strafmaß entscheidend mitbestimmenden Erziehungsgedanken (§ 18 Abs. 2 JGG) abgewogen worden sind (…vgl. dazu BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8, 9; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 5 StR 486/97; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 4 StR 379/05;… vgl. zur Höhe der Jugendstrafe BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4, 5;… Eisenberg, JGG 12. Aufl. § 18 Rdn. 8 f.).
- BGH, 27.11.2008 - 5 StR 495/08
BGH bestätigt Urteil gegen drei Jugendliche wegen Schlägerei bei Schülerparty in …
Die Urteilsgründe müssen in jedem Fall erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt worden ist (…vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8;… BGH GA 1982, 416; BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 5 StR 411/08).
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