Rechtsprechung
| BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Falsche Verdächtigung durch den Hinweis auf einen Steuerschuldner - Festellung eines Betrugsschadens - Verletzung der Buchführungspflichten infolge des Nichterstellens von Bilanzen - Verletzung der Konkursantragspflicht - Fehlende Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61
Melkmaschine
Auszug aus BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80
Diese Feststellungen belegen nicht in ausreichendem Maße, daß der wirtschaftliche Wert der erworbenen Beteiligung unter Berücksichtigung der individuellen Interessen der Erwerber hinter dem Wert ihrer Gegenleistung zurückgeblieben ist (BGHSt 16, 321, 325). - BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76
Einfacher Bankrott
Auszug aus BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80
Die Anwendung des § 283 b Abs. 1 Nr. 3 b StGB auf die Bilanzen der Kommanditgesellschaft ist unter dem Gesichtspunkt der Tatbestandsbestimmtheit unbedenklich (BVerfGE 48, 48, 57 [BVerfG 15.03.1978 - 2 BvR 927/76] = NJW 1978, 1423 [BVerfG 15.03.1978 - 2 BvR 927/76]). - BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung …
Auszug aus BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80
Da somit eine und dieselbe Unterlassung zu mehreren Gesetzesverletzungen geführt hat, liegt Tateinheit vor; der Angeklagte ist demnach nur einer Straftat nach § 283 b StGB schuldig (BGH Beschluß vom 13. Februar 1979 - 5 StR 814/78; vgl. BGHSt 18, 376, 379).
- BGH, 13.02.1979 - 5 StR 814/78
Fortgesetzter Bankrott infolge fortgesetzter Verletzungen der Buchführungs- und …
Auszug aus BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80
Da somit eine und dieselbe Unterlassung zu mehreren Gesetzesverletzungen geführt hat, liegt Tateinheit vor; der Angeklagte ist demnach nur einer Straftat nach § 283 b StGB schuldig (BGH Beschluß vom 13. Februar 1979 - 5 StR 814/78; vgl. BGHSt 18, 376, 379). - BGH, 18.05.1955 - IV ZR 14/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80
Ob die GmbH zahlungsunfähig war, hing u.a. davon ab, daß fällige Verbindlichkeiten von Gläubigern ernsthaft eingefordert worden waren (BGH WM 1955, 1468; BGH LM § 30 KO Nr. 6). - BGH, 16.05.1958 - 2 StR 103/58
Auszug aus BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80
Daß der Angeklagte die Überschuldung einer Bilanz oder einer ihr gleichwertigen Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva (BGH BB 1958, 891) entnommen hätte, ergeben die Feststellungen nicht.
- BGH, 17.03.1987 - 5 StR 272/86
Kommanditgesellschaft - Gesellschafter - Untreue - Bankrott
Soweit Forderungen fällig waren, hing die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft auch davon ab, ob fällige Verbindlichkeiten von Gläubigern ernsthaft eingefordert worden waren (BGH LM § 30 KO Nr. 6; BGH WM 1959, 470; 1975, 6; BGH Urteil vom 13. Januar 1981 - 5 StR 414/80 = GA 1981, 472, 473;… vgl. auch LK-Tiedemann, 10. Aufl. Rdn. 120 vor § 283 und Hoffmann MDR 1979, 713, 715). - BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83
Schadensermittlung bezüglich künftiger Vertragsentwicklung und der Höhe …
Wenn allerdings nach den Umständen des Falles von vornherein ernstlich damit zu rechnen gewesen war, daß die Automaten nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, und wenn dieses wirtschaftliche Risiko für die Aufsteller nicht durch eine besondere Vertragsgestaltung ausgeschlossen wurde, kann ein solcher Minderwert angenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1981 - 5 StR 414/80; vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 und 13. Juni 1978 - 3 StR 106/78; Beschluß vom 16. November 1979 - 3 StR 232/79; BGHSt 23, 300, 302; 22, 88; 21, 384, 385; 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]und 367, 373).
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