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| BGH, 02.10.1952 - 5 StR 416/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.10.1952 - 5 StR 416/52
Die Voraussetzungen, unter denen ein Angestellter, der für seinen Prinzipal gestohlene Waren entgegennimmt, wegen "Ankaufens" nach § 259 StGB oder aus § 18 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen strafbar sein kann (vgl. BGHSt 2, 262 und 355), liegen also bei ihm nach den bindenden Feststellungen der Strafkammer nicht vor, so daß schon aus diesem Grunde seine Bestrafung wegen Hehlerei ausscheidet.
- BGH, 14.01.1954 - 3 StR 358/53 In diesem Sinne kann auch in der Abwendung von Nachteilen, deren Eintritt nach der Lebenserfahrung wahrscheinlich ist, ein Vorteil liegen (vgl. 5 StR 416/52 vom 2. Oktober 1952; KG NJW 1953, 558 Nr. 18).
- BGH, 23.02.1954 - 1 StR 605/53
Rechtsmittel
Bei dieser Erwägung übersieht das Landgericht, daß der Tatbestand des § 259 StGB nach gefestigter Rechtsprechung nicht die Absicht, unmittelbaren Vermögensvorteil zu erlangen, erfordert, sondern dass das Streben nach mittelbarem Vorteil, so nach irgend einer günstigeren Gestaltung der persönlichen Verhältnisse, genügt (RGSt 50, 308; 53, 179; 58, 15; BGH Urteile 5 StR 392/52 vom 28. August 1952 und 5 StR 416/52 vom 2. Oktober 1952).
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