Rechtsprechung
| BGH, 02.12.2011 - 5 StR 419/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
Schuldunfähigkeit; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Urteilsgründe (Wiedergabe eines Sachverständigengutachtens) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Herstellung einer Verbindung zwischen dem konkreten Verhaltens- und Störungsbild des Angeklagten und der Diagnose "hebephrenen Schizophrenie" i.R.d. Feststellungen zu seiner Schuldfähigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20 ; StGB § 21
Herstellung einer Verbindung zwischen dem konkreten Verhaltens- und Störungsbild des Angeklagten und der Diagnose "hebephrenen Schizophrenie" i.R.d. Feststellungen zu seiner Schuldfähigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus BGH, 02.12.2011 - 5 StR 419/11
Die Strafkammer schließt sich bei der Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit dem Sachverständigen an, ohne dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10).
- BGH, 30.07.2014 - 5 StR 292/14
Unzureichende Begründung der erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit …
Die Strafkammer hat sich bei der Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit der Sachverständigen angeschlossen, ohne deren wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10; Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 5 StR 419/11).Es muss deshalb für jede einzelne Tat festgestellt werden, ob sich der zum Tatzeitpunkt bestehende psychopathologische Zustand ursächlich auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH NStZ 1991, 527 f.; StV 1986, 14; Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 5 StR 419/11).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".