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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2021 - 5 StR 42/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39666
BGH, 11.05.2021 - 5 StR 42/21 (https://dejure.org/2021,39666)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2021 - 5 StR 42/21 (https://dejure.org/2021,39666)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 5 StR 42/21 (https://dejure.org/2021,39666)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 182 StGB; § 22 StGB
    Unmittelbares Ansetzen zum sexuellen Missbrauch eines Jugendlichen (sexuelle Handlung; Versuchsbeginn; wesentlicher Zwischenakt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Versuchter sexueller Missbrauch von Jugendlichen: Unmittelbares Ansetzen bei Geldangebot zur Vornahme sexueller Handlungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 182 Abs 2 StGB, § 182 Abs 4 StGB
    Versuchter sexueller Missbrauch von Jugendlichen: Unmittelbares Ansetzen bei Geldangebot zur Vornahme sexueller Handlungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung und zahlreicher Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ; Begründung einr Versuchsstrafbarkeit durch noch nicht tatbestandsmäßige Handlungen (hier: Angebot einer Geldzahlung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung und zahlreicher Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Begründung einr Versuchsstrafbarkeit durch noch nicht tatbestandsmäßige Handlungen (hier: Angebot einer Geldzahlung)

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 335
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche …

    Auszug aus BGH, 11.05.2021 - 5 StR 42/21
    Denn die Vornahme des Oralverkehrs an dem Jugendlichen war nach der Vorstellung des Angeklagten ersichtlich von der Bereitschaft des Opfers, sich auf das sexuelle Ansinnen des Angeklagten einzulassen, und damit von einem wesentlichen Zwischenakt abhängig (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, StV 2014, 413, 414).
  • BayObLG, 06.02.2025 - 202 StRR 5/25

    Strafbarkeit wegen Sichverschaffens kinderpornographischer Inhalte nach § 184b …

    Denn eine Tatvollendung im Sinne eines Überschreitens der Schwelle zum Versuch hing für den Angeklagten erkennbar noch von wesentlichen Zwischenakten der Geschädigten, nämlich der tatsächlichen Anfertigung und Übersendung der von ihr verlangten Fotos, ab, die ihrem freien, jedenfalls nicht vorhersehbaren Willen unterlagen, mag der Angeklagte auch aus seiner Warte bereits alles hierzu erforderliche getan haben (zur Abgrenzung im Einzelfall vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 11.05.2021 - 5 StR 42/21 bei juris = NStZ-RR 2021, 335 = BeckRS 2021, 28509 [noch kein unmittelbares Ansetzen und damit kein versuchter sex.
  • BGH, 03.06.2026 - 2 StR 614/25

    Änderung des Schuldspruchs sowie Aufhebung im Straf- und im Gesamtstrafausspruch …

    Rn. 27 Eine Tatvollendung im Sinne eines Überschreitens der Schwelle zum Versuch hing für den Angeklagten erkennbar noch von wesentlichen Zwischenakten der Geschädigten, nämlich der tatsächlichen Anfertigung und Übersendung der von ihnen verlangten Fotos, ab, die ihrem freien, jedenfalls nicht vorhersehbaren Willen unterlagen (zur Abgrenzung im Einzelfall vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2021 - 5 StR 42/21, NStZ-RR 2021, 335 [kein unmittelbares Ansetzen zum sexuellen Missbrauch von Jugendlichen durch Angebot von Oralverkehr gegen Entgelt], …und vom 2. November 2021 - 6 StR 485/21, Rn. 6 [erfolgloses Geldangebot an dreizehnjährige Geschädigte für ein Entkleiden während eines Videotelefonats]).
  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 465/21

    Versuchter sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Versuchsbeginn: unmittelbares …

    Denn die Vornahme sexueller Handlungen war nach seiner Vorstellung ersichtlich von der Bereitschaft der Nebenklägerin, sich auf sein Ansinnen einzulassen, und damit von einem wesentlichen Zwischenakt abhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 5 StR 42/21; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, StV 2014, 413, 414).
  • BGH, 20.11.2024 - 2 StR 170/24

    Unternehmen des Sichverschaffens jugendpornographischer Inhalte …

    In diesen Fällen war das Opfer noch nicht in den Zugriffsbereich des Täters gelangt (BGH…, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, Rn. 5, 16 f., insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 59, 28), das Angebot von Geld für ein Entkleiden während eines Videotelefonats erfolgte "fernschriftlich" (BGH…, Beschluss vom 2. November 2021 - 6 StR 485/21, Rn. 5 f.) oder der Täter unternahm nach einem Angebot von zunächst 50 Euro und später 3.400 Euro für die Durchführung des Oralverkehrs gegen Ende einer Reise keine weiteren Anstalten, sein Ziel zu erreichen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 5 StR 42/21, NStZ-RR 2021, 335 Rn. 2 ff.).
  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 72/23

    Sexueller Missbrauch von Kindern (kinderpornographische Schriften; sexuelle …

    Die Vornahme des Zungenkusses war nach der Vorstellung des Angeklagten ersichtlich von der Bereitschaft der Geschädigten, sich auf das sexuelle Ansinnen des Angeklagten einzulassen, und damit von einem wesentlichen Zwischenakt abhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 5 StR 42/21 Rn. 4;… Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13 Rn. 17).
  • BVerwG, 10.04.2025 - 2 WD 34.24

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen sexueller Belästigung und Beleidigung einer …

    Noch nicht tatbestandsmäßige Handlungen begründen eine Versuchsstrafbarkeit nur, wenn sie nach dem Tatplan der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals so dicht vorgelagert sind, dass das Geschehen bei ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmündet (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 5 StR 42/21 - juris Rn. 4 m. w. N.).

    Das vom früheren Soldaten begehrte Verhalten der Zeugin A war jedoch nach seiner Vorstellung von ihrer Bereitschaft, sich auf sein sexuelles Ansinnen einzulassen, und damit von einem wesentlichen Zwischenakt abhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 5 StR 42/21 - juris Rn. 4 m. w. N.).

  • BGH, 02.11.2021 - 6 StR 485/21

    Sexueller Übergriff; Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte …

    Denn die Vornahme der sexuellen Handlung war nach seiner Vorstellung ersichtlich von der Bereitschaft der Nebenklägerin, sich auf sein Ansinnen einzulassen, und damit von einem wesentlichen Zwischenakt abhängig (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 5 StR 42/21; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, StV 2014, 413, 414).
  • BGH, 20.05.2026 - 4 StR 30/26
    Dass das Geschehen nach der Vorstellung des Angeklagten bei ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung im Sinne eines sexuellen Kontakts auf der Grundlage einer Entgeltvereinbarung eingemündet wäre, lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 5 StR 42/21, NStZ-RR 2021, 335;… Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 280/22

    Einstellung des Verfahrens aus prozessökonomischen Gründen (hier: in 3 von 39 …

    Auf Antrag des Generalbundesanwalts stellt der Senat das Verfahren aus prozessökonomischen Gründen in den Fällen 1, 8 und 14 ein, weil die Urteilsgründe keine abschließende Bewertung zulassen, ob der Angeklagte in diesen Fällen bereits unmittelbar zur Tatbegehung angesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 5 StR 42/21, NStZ-RR 2021, 335).
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