Rechtsprechung
| BGH, 05.12.2022 - 5 StR 429/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 143a StPO
Ablehnung des Antrags auf Pflichtverteidigerwechsel (endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses; offenkundige Untätigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Pflichtverteidigerwechsel bei Strafanzeige des Angeklagten gegen den bisherigen Verteidiger
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 143a Abs 2 S 1 Nr 3 StPO
Pflichtverteidigerwechsel bei Strafanzeige des Angeklagten gegen den bisherigen Verteidiger - IWW
§ 143a Abs. 3, 2 StPO, § 143a Abs. 3 StPO, § 143a Abs. 2 StPO, § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StPO, § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Pflichtverteidigerwechsel gemäß § 143a Abs. 3 und 2 StPO; Lebensgefährdendes und erniedrigendes Einschleusen von Ausländern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für einen Pflichtverteidigerwechsel gemäß § 143a Abs. 3 und 2 StPO ; Lebensgefährdendes und erniedrigendes Einschleusen von Ausländern
- rechtsportal.de
Voraussetzungen für einen Pflichtverteidigerwechsel gemäß § 143a Abs. 3 und 2 StPO ; Lebensgefährdendes und erniedrigendes Einschleusen von Ausländern
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Entpflichtung: Endgültige Zerstörung des Vertrauens - Reicht dazu Strafanzeige gegen den Verteidiger?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Strafverteidiger angezeigt: Wechsel des Pflichtverteidigers
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 16.05.2022 - 1 Ks 430 Js 27465/21
- BGH, 05.12.2022 - 5 StR 429/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 55
- StV 2023, 153 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.06.2020 - 4 StR 654/19
Verteidigerwechsel (Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers)
Auszug aus BGH, 05.12.2022 - 5 StR 429/22
Ansonsten könnte ein Angeklagter durch Erstattung unberechtigter Beschwerden und Anzeigen die Entpflichtung seines Verteidigers faktisch erzwingen, was nicht sachgerecht ist (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 4 StR 654/19 Rn. 6). - EGMR, 22.03.2007 - 59519/00
Auszug aus BGH, 05.12.2022 - 5 StR 429/22
Eine offenkundige Untätigkeit des Pflichtverteidigers, durch die dem Angeklagten ein an sich zustehendes Rechtsmittel genommen wird (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 22. März 2007 - 59519/00, NJW 2008, 2317, 2320; BGH Beschluss vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349) liegt nicht vor. - BGH, 22.02.2022 - StB 2/22
Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde; …
Auszug aus BGH, 05.12.2022 - 5 StR 429/22
Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - StB 2/22 Rn. 12). - BGH, 07.08.2019 - 3 StR 165/19
Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung bei …
Auszug aus BGH, 05.12.2022 - 5 StR 429/22
Eine offenkundige Untätigkeit des Pflichtverteidigers, durch die dem Angeklagten ein an sich zustehendes Rechtsmittel genommen wird (vgl. hierzu EGMR, Urteil vom 22. März 2007 - 59519/00, NJW 2008, 2317, 2320; BGH Beschluss vom 7. August 2019 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349) liegt nicht vor. - BGH, 17.06.1999 - 4 StR 229/99
Reinheitsgehalt; Kokain; Zuständigkeit; Nicht geringe Menge; Pflichtverteidigung
Auszug aus BGH, 05.12.2022 - 5 StR 429/22
Die Anträge des Angeklagten vom 21. Mai 2022 und 19. Juli 2022 wurden bereits durch den zuständigen Strafkammervorsitzenden mit der Verfügung vom 21. Juli 2022 beschieden (vgl. zur Zuständigkeit auch BGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 - 4 StR 229/99;… BeckOKStPO/Krawczyk, 45. Ed., § 142 Rn. 11).
- BGH, 23.12.2025 - 5 StR 603/25
Ablehnung des Antrags auf Auswechslung des Pflichtverteidigers
Eine offenkundige Untätigkeit des Pflichtverteidigers, durch die dem Angeklagten ein an sich zustehendes Rechtsmittel genommen wird (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2022 - 5 StR 429/22, NStZ-RR 2023, 55 mwN) liegt nicht vor.
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