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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2005 - 5 StR 432/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5171
BGH, 13.10.2005 - 5 StR 432/05 (https://dejure.org/2005,5171)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2005 - 5 StR 432/05 (https://dejure.org/2005,5171)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 432/05 (https://dejure.org/2005,5171)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 229 Abs. 2 StPO; § 337 StPO
    Konzentrationsmaxime; Frist zur Urteilsverkündung; keine Darlegungen zum Beruhen

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 48 (Ls.)
  • StV 2006, 516
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 5/03

    Unterbrechung der Hauptverhandlung vor Urteilsverkündung (zehn Tage; dreißig …

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 432/05
    Die Frist des § 229 Abs. 2 StPO findet hier keine Anwendung, da nur noch die Urteilsverkündung ausstand (vgl. BGH NStZ 2004, 52 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 683/98, wistra 1999, 428).

    Rn. 8 Da Umstände, die den Erfolg der Rüge gefährden könnten, von niemandem geltend gemacht worden oder sonst ersichtlich sind, lässt sich auch hier nicht ausschließen, dass die Verurteilung auf dem Verfahrensverstoß beruht (…vgl. Senat in BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1; Senat, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 683/98; BGH NStZ 2004, 52 Nr. 21).".

  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Urteilsverkündungsfrist

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 432/05
    Die Frist des § 229 Abs. 2 StPO findet hier keine Anwendung, da nur noch die Urteilsverkündung ausstand (vgl. BGH NStZ 2004, 52 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 683/98, wistra 1999, 428).

    Rn. 8 Da Umstände, die den Erfolg der Rüge gefährden könnten, von niemandem geltend gemacht worden oder sonst ersichtlich sind, lässt sich auch hier nicht ausschließen, dass die Verurteilung auf dem Verfahrensverstoß beruht (…vgl. Senat in BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1; Senat, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 683/98; BGH NStZ 2004, 52 Nr. 21).".

  • BGH, 28.11.1989 - 5 StR 554/89

    Erfordernis einer neuen Verhandlung aufgrund zu später Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 432/05
    Rn. 8 Da Umstände, die den Erfolg der Rüge gefährden könnten, von niemandem geltend gemacht worden oder sonst ersichtlich sind, lässt sich auch hier nicht ausschließen, dass die Verurteilung auf dem Verfahrensverstoß beruht (vgl. Senat in BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1; Senat, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 683/98; BGH NStZ 2004, 52 Nr. 21).".
  • BGH, 09.11.2006 - 5 StR 349/06

    Besondere Unterbrechungsfrist von elf Tagen (Konzentrationsmaxime; Recht auf …

    Rn. 2 Neben den von der Bundesanwaltschaft unter Hinweis auf BGH StV 2006, 516 geäußerten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Rüge kann der Senat vorliegend ausnahmsweise ausschließen, dass das Urteil auf dem Rechtsfehler beruht (§ 337 Abs. 1 StPO).

    Ein solcher Ausschluss ist nämlich möglich, wenn - wie hier durch die dienstliche Äußerung des Vorsitzenden, die diesbezügliche Eintragung in die Terminsrolle und die Entschädigungsfestsetzungen für die Schöffen zur Überzeugung des Senats belegt - die abschließende Urteilsberatung (am 3. März 2006) sicher innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO stattgefunden hat (vgl. RGSt 57, 422, 423; BGH StV 1982, 4, 5; 2006, 516).

  • BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06

    Revisibilität der Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die …

    Es hält an der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zitiert worden ist, fest (so auch noch der 5. Strafsenat im Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 432/05, StV 2006, 516).
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