Rechtsprechung
| BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StGB § 69a
- Wolters Kluwer
Abgrenzung der Zuständigkeiten der Strafsenate; Verkehrsstrafsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 21 e
Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache") - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau …
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98
Nach der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, wie es der ständigen willkürfreien Spruchpraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entspricht, unterfallen Nötigungen, die im öffentlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen begangen werden, nicht der speziellen Zuständigkeit des für Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; BGH NStZ-RR 1997, 196), es sei denn, daß spezifische Verkehrsdelikte verletzt sind (vgl. etwa BGHSt 40, 341; 42, 235; BGH NZV 1993, 197; BGH NStZ 1994, 336; 1995, 183; BGH NStZ-RR 1997, 18). - BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96
Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur …
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98
Nach der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, wie es der ständigen willkürfreien Spruchpraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entspricht, unterfallen Nötigungen, die im öffentlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen begangen werden, nicht der speziellen Zuständigkeit des für Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; BGH NStZ-RR 1997, 196), es sei denn, daß spezifische Verkehrsdelikte verletzt sind (vgl. etwa BGHSt 40, 341; 42, 235; BGH NZV 1993, 197; BGH NStZ 1994, 336; 1995, 183; BGH NStZ-RR 1997, 18). - BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94
Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden …
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98
Nach der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, wie es der ständigen willkürfreien Spruchpraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entspricht, unterfallen Nötigungen, die im öffentlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen begangen werden, nicht der speziellen Zuständigkeit des für Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; BGH NStZ-RR 1997, 196), es sei denn, daß spezifische Verkehrsdelikte verletzt sind (vgl. etwa BGHSt 40, 341; 42, 235; BGH NZV 1993, 197; BGH NStZ 1994, 336; 1995, 183; BGH NStZ-RR 1997, 18).
- BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95
kurdische Autobahnblockade II - § 240 StGB, Gewaltbegriff, …
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98
Nach der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, wie es der ständigen willkürfreien Spruchpraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entspricht, unterfallen Nötigungen, die im öffentlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen begangen werden, nicht der speziellen Zuständigkeit des für Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; BGH NStZ-RR 1997, 196), es sei denn, daß spezifische Verkehrsdelikte verletzt sind (vgl. etwa BGHSt 40, 341; 42, 235; BGH NZV 1993, 197; BGH NStZ 1994, 336; 1995, 183; BGH NStZ-RR 1997, 18). - BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95
Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige …
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98
Entsprechend wird der Geschäftsverteilungsplan im übrigen in Fällen ausgelegt, in denen der Angeklagte einen Kraftwagen zur Begehung von Straftaten, etwa Freiheitsberaubungen, Geiselnahmen und Vergewaltigungen, eingesetzt hat (BGHSt 39, 330;… BGHR StGB § 239b Entführen 3, 4; § 242 Abs. 1 Wegnahme 10; BGH NJW 1996, 2171; BGH NStZ 1993, 539; 1996, 276; 1997, 137; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 - BGH, Beschluß vom 18. Juni 1997 - 5 StR 220/97 -). - BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96
Straßenverkehr - Alkohol - Fahruntüchtigkeit
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98
Nach der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, wie es der ständigen willkürfreien Spruchpraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entspricht, unterfallen Nötigungen, die im öffentlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen begangen werden, nicht der speziellen Zuständigkeit des für Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; BGH NStZ-RR 1997, 196), es sei denn, daß spezifische Verkehrsdelikte verletzt sind (vgl. etwa BGHSt 40, 341; 42, 235; BGH NZV 1993, 197; BGH NStZ 1994, 336; 1995, 183; BGH NStZ-RR 1997, 18). - BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96
Blockieren der Fahrspuren und des Standstreifen in der Absicht eine Fahrtrichtung …
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98
Nach der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans, wie es der ständigen willkürfreien Spruchpraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entspricht, unterfallen Nötigungen, die im öffentlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen begangen werden, nicht der speziellen Zuständigkeit des für Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; BGH NStZ-RR 1997, 196), es sei denn, daß spezifische Verkehrsdelikte verletzt sind (vgl. etwa BGHSt 40, 341; 42, 235; BGH NZV 1993, 197; BGH NStZ 1994, 336; 1995, 183; BGH NStZ-RR 1997, 18). - BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93
Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das …
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98
Entsprechend wird der Geschäftsverteilungsplan im übrigen in Fällen ausgelegt, in denen der Angeklagte einen Kraftwagen zur Begehung von Straftaten, etwa Freiheitsberaubungen, Geiselnahmen und Vergewaltigungen, eingesetzt hat (BGHSt 39, 330;… BGHR StGB § 239b Entführen 3, 4; § 242 Abs. 1 Wegnahme 10; BGH NJW 1996, 2171; BGH NStZ 1993, 539; 1996, 276; 1997, 137; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 - BGH, Beschluß vom 18. Juni 1997 - 5 StR 220/97 -). - BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96
Beihilfe zu einer unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98
Entsprechend wird der Geschäftsverteilungsplan im übrigen in Fällen ausgelegt, in denen der Angeklagte einen Kraftwagen zur Begehung von Straftaten, etwa Freiheitsberaubungen, Geiselnahmen und Vergewaltigungen, eingesetzt hat (BGHSt 39, 330; BGHR StGB § 239b Entführen 3, 4; § 242 Abs. 1 Wegnahme 10; BGH NJW 1996, 2171; BGH NStZ 1993, 539; 1996, 276; 1997, 137; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 - BGH, Beschluß vom 18. Juni 1997 - 5 StR 220/97 -). - BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93
Anforderungen an eine versuchte schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98
Entsprechend wird der Geschäftsverteilungsplan im übrigen in Fällen ausgelegt, in denen der Angeklagte einen Kraftwagen zur Begehung von Straftaten, etwa Freiheitsberaubungen, Geiselnahmen und Vergewaltigungen, eingesetzt hat (BGHSt 39, 330;… BGHR StGB § 239b Entführen 3, 4; § 242 Abs. 1 Wegnahme 10; BGH NJW 1996, 2171; BGH NStZ 1993, 539; 1996, 276; 1997, 137; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 - BGH, Beschluß vom 18. Juni 1997 - 5 StR 220/97 -). - BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93
Beweiswürdigung - Urteilsfeststellungen: Verneinung der Verdeckungsabsicht bei …
- BGH, 01.02.1995 - 2 StR 421/93
- BGH, 01.06.1994 - 5 StR 205/94
Geiselnahme - Erzwungenes Verhalten
- BGH, 18.06.1997 - 5 StR 220/97
Freiheitsberaubung im fahrenden Kraftfahrzeug - Ausnutzen vorangegangener …
- BGH, 17.06.1999 - 4 StR 216/99
Auslegung eines Geschäftsverteilungsplanes "Verkehrsstrafsachen"
Hat der Angeklagte somit eine Straftat nur im öffentlichen Verkehrsraum begangen, ohne daß ihm dabei die Verletzung straßenverkehrsrechtlicher Bestimmungen zur Last gelegt wird, z.B. eine Nötigung (vgl. BGHSt 41, 182; BGH NStZ 1995, 592; NStZ-RR 1997, 196; BGH, Urteil vom 23. November 1998 - 5 StR 433/98) oder eine Freiheitsberaubung, Geiselnahme oder Vergewaltigung unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs (BGHSt 39, 330;… BGHR StGB § 239 b Entführen 3, 4; § 242 Abs. 1 Wegnahme 10; BGH NJW 1996, 2171; BGH NStZ 1993, 539; 1996, 276; 1997, 137; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1997 - 5 StR 220/97), ist die Zuständigkeit des 4. Strafsenats nicht begründet.
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