Rechtsprechung
| BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 273 StPO; § 345 StPO
Wirkungslosigkeit der Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Beginn der Revisionsbegründungsfrist; Zeitpunkt der Fertigstellung; erforderliche Unterschriften; Urkundspersonen; Krankheiten oder Hinderungsgründe; Vermerk; Einschränkung des Dienstbetriebs ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beginn der Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen: Notwendige Fertigstellung des Sitzungsprotokolls vor Urteilszustellung in Zeiten der Corona-Pandemie
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 271 StPO, § 273 Abs 1 S 2 StPO, § 273 Abs 4 StPO, § 345 Abs 1 S 2 StPO
Beginn der Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen: Notwendige Fertigstellung des Sitzungsprotokolls vor Urteilszustellung in Zeiten der Corona-Pandemie - IWW
- Wolters Kluwer
Zustellung des Urteils an die Verteidiger bei Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls hinsichtlich Laufs der Revisionsbegründungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 273 Abs. 4
Zustellung des Urteils an die Verteidiger bei Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls hinsichtlich Laufs der Revisionsbegründungsfrist - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Protokoll der HV fertiggestellt? Es hilft bei "Corona” ein Verhinderungsvermerk
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.03.2020 - 284 Js 1182/16
- LG Berlin, 02.03.2020 - 517 KLs 13/16
- BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 57
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.01.1991 - 3 StR 377/90
Fertigstellung des Protokolls
Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
Ein Verstoß hiergegen macht die Zustellung wirkungslos und setzt deshalb die Revisionsbegründungsfrist nicht in Lauf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - 4 StR 614/76, BGHSt 27, 80, 81; vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288).Dies gilt aber nur, wenn beide Urkundspersonen das Protokoll als abgeschlossen ansehen (BGH, Beschluss vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288).
Weil hierüber Unklarheit bestand, hat der Senat über die Wirksamkeit der bisherigen Zustellung klarstellend befunden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288).
- BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von …
Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
a) Fertiggestellt ist ein Protokoll in dem Zeitpunkt, in dem die letzte der für die Beurkundung des gesamten Protokolls erforderlichen Unterschriften geleistet wurde, selbst wenn die Niederschrift sachlich oder formell fehlerhaft ist oder Lücken aufweist (BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 317). - BGH, 13.02.2013 - 4 StR 246/12
Keine Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Begriff der …
Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass mit dem Protokoll schon zu Beginn der regelmäßig mit der Urteilszustellung in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist eine abgeschlossene Grundlage für die Entscheidung über die Anbringung von Verfahrensrügen vorliegt, die dem Anfechtungsberechtigten während der gesamten Revisionsbegründungsfrist zur Einsichtnahme offen steht (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 4 StR 246/12, NStZ 2014, 420, 421 mwN).
- BGH, 15.09.1969 - AnwSt (B) 2/69
"Fertigstellung" des Sitzungsprotokolls
Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
Angesichts dessen erweist sich der unter dem Protokoll angebrachte Vermerk, wonach dieses bereits am 30. März 2020 fertiggestellt wurde, als widerlegt (vgl. zur Funktion und eingeschränkten Beweiskraft dieses nach § 273 Abs. 1 Satz 2 StPO anzubringenden Vermerks BGH, Beschluss vom 15. September 1969 - AnwSt (B) 2/69, BGHSt 23, 115). - BGH, 18.05.2017 - 2 StR 361/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Ausschluss der …
Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
Der Senat entnimmt aber dem genannten Vermerk des Vorsitzenden, dass das Protokoll inzwischen fertiggestellt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 2 StR 361/16). - BGH, 16.12.1976 - 4 StR 614/76
Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils vor Fertigstellung des Protokolls
Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
Ein Verstoß hiergegen macht die Zustellung wirkungslos und setzt deshalb die Revisionsbegründungsfrist nicht in Lauf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - 4 StR 614/76, BGHSt 27, 80, 81; vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288). - BGH, 08.06.2011 - 3 StR 95/11
Serienstraftaten (Teilfreispruch); Verfall (entgegenstehende Ansprüche …
Auszug aus BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20
Durch die Corona-Pandemie bedingte Einschränkungen des Dienstbetriebs können - anders als etwa dienstliche Überlastung (…vgl. Stuckenberg, aaO Rn. 25) - ebenfalls geeignet sein, die geregelte Abwicklung des Verfahrens wesentlich zu verzögern, und deshalb im Einzelfall die Annahme einer - freilich näher darzulegenden - Verhinderung rechtfertigen (vgl. zum Beurteilungsspielraum des Vorsitzenden bei der Anbringung eines Verhinderungsvermerks auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 95/11 mwN).
- BGH, 19.03.2026 - 1 StR 25/26
Revision im Strafverfahren scheitert trotz Fehlern an § 337 StPO
Entscheidend ist, dass der Vorsitzende und die Urkundsbeamtinnen das Protokoll als vollständig erachtet haben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - 5 StR 439/20 Rn. 4 mwN); dies belegen die Unterschriften und die Überführung der Urschrift in die elektronische Akte. - BGH, 09.10.2024 - 2 StR 182/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Revisionsbegründungsfrist; vollständige …
Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass mit dem Protokoll schon zu Beginn der regelmäßig mit der Urteilszustellung in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist eine abgeschlossene Grundlage für die Entscheidung über die Anbringung von Verfahrensrügen vorliegt, die dem Anfechtungsberechtigten während der gesamten Revisionsbegründungsfrist zur Einsichtnahme offen steht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - 5 StR 439/20 -, juris Rn. 2 mwN). - BGH, 20.08.2024 - 6 StR 221/24
Urteilsgründe (Bezugnahme auf Abbildungen: Chatverläufe); Rechtsstaatswidrige …
Ist ein Urkundsbeamter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft oder voraussichtlich mindestens für eine längere Zeitspanne gehindert, ein Protokoll zu unterzeichnen, kann seine Unterschrift entsprechend § 271 Abs. 2 StPO ersetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - 5 StR 439/20, NStZ-RR 2021, 57, 58;… KK-StPO/Greger, 9. Aufl., § 271 Rn. 10 f.;… LR/Stuckenberg, 27. Aufl., § 271 Rn. 25 f.;… MüKo-StPO/Valerius, 2. Aufl., § 271 Rn. 25 f.;… SSW-StPO/Güntge, 5. Aufl., § 271 Rn. 10).
- BGH, 04.07.2023 - 5 StR 112/23
Zulässiger und begründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts
Denn es fehlte die Unterschrift der Justizbeschäftigten, welche am 27. September 2022 das Hauptverhandlungsprotokoll geführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - 5 StR 439/20, NStZ-RR 2021, 57). - BGH, 26.03.2026 - 5 StR 147/25
StPO: Ausschluss des StA-Sitzungsvertreters? Freibeweis bei bloßen …
Für die Wirksamkeit der Zustellung kommt es nach § 273 Abs. 4 StPO vielmehr allein auf die tatsächliche Fertigstellung bis zu diesem Zeitpunkt an (BGH, Beschluss vom 15. September 1969 - AnwSt (B) 2/69, BGHSt 23, 115; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - 5 StR 439/20 Rn. 7, NStZ-RR 2021, 57;… LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 273 Rn. 65). - BGH, 26.11.2024 - 6 StR 585/24
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Dies setzt nach § 271 Abs. 1 Satz 1 StPO voraus, dass das Protokoll im Zeitpunkt der Urteilszustellung auch von allen zur Protokollierung herangezogenen Urkundsbeamten unterschrieben worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2020 - 5 StR 439/20; vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 317). - BayObLG, 24.04.2024 - 201 ObOWi 339/24
Verfahrensrüge zur Beanstandung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei …
Der Verstoß hiergegen machte die Zustellung wirkungslos und setzte deshalb die genannten Fristen nicht in Lauf (st.Rspr., vgl. zuletzt zur Revisionsbegründungsfrist BGH, Beschluss vom 24.11.2020 - 5 StR 439/20 bei juris = NStZ-RR 2021, 57 = StraFo 2021, 164 = BeckRS 2020, 36921 m.w.N.). - BGH, 13.08.2025 - 5 StR 172/25 Trotz der aufgezeigten Lücke war das Protokoll fertiggestellt im Sinne von § 273 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2020 - 5 StR 439/20, NStZ-RR 2021, 57; vom 13. Februar 2013 - 4 StR 246/12, NStZ 2014, 420 mwN).
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