Rechtsprechung
| BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 264 StPO
Tat im prozessualen Sinne als Gegenstand der Urteilsfindung (Voraussetzungen der Tatidentität; Betrug; keine Tatidentität zwischen versuchtem Betrug gegenüber Darlehensgebern und anschließendem Betrug gegenüber dem mitangeklagten Darlehensnehmer); Strafklageverbrauch ...
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gegenstand des Strafurteils: Fehlende Identität angeklagter und abgeurteilter Taten bei einer Serie von Betrugsdelikten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 264 Abs 1 StPO
Gegenstand des Strafurteils: Fehlende Identität angeklagter und abgeurteilter Taten bei einer Serie von Betrugsdelikten - rechtsprechung-im-internet.de
§ 53 StGB, § 55 StGB, § 460 StPO
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Beschwer des Angeklagten durch Einbeziehung mehrerer, untereinander nicht gesamtstraffähiger Vorverurteilungen - Wolters Kluwer
Vorliegen einer Tat im prozessualen Sinne bei der Vornahme einer Täuschungshandlung zum Nachteil eines Mitangeklagten und einer ebensolchen zum Nachteil eines Dritten i.R.e. Verfahrens wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs
- Wolters Kluwer
Einbeziehung von Strafen aus mehreren und untereinander nicht gesamtstraffähigen Vorverurteilungen eines Angeklagten; Verwerfung einer Revision als unbegründet
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer Tat im prozessualen Sinne bei der Vornahme einer Täuschungshandlung zum Nachteil eines Mitangeklagten und einer ebensolchen zum Nachteil eines Dritten i.R.e. Verfahrens wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Die Tat im strafprozessualen Sinne - Eine Tat im prozessualen Sinne ist das gesamte Verhalten des Täters, soweit es einen einheitlichen Vorgang darstellt
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 12.03.2012 - 23 KLs 20/09
- BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 222 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11
Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende …
Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
Zur Tat im prozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, und Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, jeweils mwN).Bei der Untersuchung und Entscheidung muss die Identität der Tat gewahrt bleiben (BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, und vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146).
- BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
Frankfurter Kabelkartell
Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
Selbst wenn das Landgericht durch die Erstreckung der freisprechenden Entscheidung auf diesen Geschehensteil seine Aburteilungsbefugnis überschritten haben sollte (vgl. dagegen BGH, Urteile vom 20. Januar 1989 - 2 StR 564/88, und vom 17. März 1992 - 1 StR 5/92, Beschluss vom 4. November 2003 - KRB 20/03, BGHR StPO § 264 Strafklageverbrauch 2 sowie Tatidentität 21 und 40;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 264 Rn. 9), könnte dies am Eintritt des Strafklageverbrauchs nichts ändern, weil der betroffene Lebensvorgang durch die - über einen rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO auch der anfechtungsberechtigten Staatsanwaltschaft deutlich gemachte - gerichtliche Befassung und Entscheidung Gegenstand der strafrechtlichen Verfolgung des Angeklagten geworden ist. - BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11
Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in …
Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
Zur Tat im prozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, und Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, jeweils mwN).
- BGH, 10.11.2008 - 3 StR 433/08
Anklagegrundsatz; Akkusationsprinzip; Identität der Tat; teilweise Einstellung …
Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
Bei der Untersuchung und Entscheidung muss die Identität der Tat gewahrt bleiben (BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, und vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146). - BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92
Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
Selbst wenn das Landgericht durch die Erstreckung der freisprechenden Entscheidung auf diesen Geschehensteil seine Aburteilungsbefugnis überschritten haben sollte (vgl. dagegen BGH, Urteile vom 20. Januar 1989 - 2 StR 564/88, und vom 17. März 1992 - 1 StR 5/92, Beschluss vom 4. November 2003 - KRB 20/03, BGHR StPO § 264 Strafklageverbrauch 2 sowie Tatidentität 21 und 40;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 264 Rn. 9), könnte dies am Eintritt des Strafklageverbrauchs nichts ändern, weil der betroffene Lebensvorgang durch die - über einen rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO auch der anfechtungsberechtigten Staatsanwaltschaft deutlich gemachte - gerichtliche Befassung und Entscheidung Gegenstand der strafrechtlichen Verfolgung des Angeklagten geworden ist. - BGH, 20.01.1989 - 2 StR 564/88
Beschränkung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Tat; Unerreichbarkeit eines …
Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12
Selbst wenn das Landgericht durch die Erstreckung der freisprechenden Entscheidung auf diesen Geschehensteil seine Aburteilungsbefugnis überschritten haben sollte (vgl. dagegen BGH, Urteile vom 20. Januar 1989 - 2 StR 564/88, und vom 17. März 1992 - 1 StR 5/92, Beschluss vom 4. November 2003 - KRB 20/03, BGHR StPO § 264 Strafklageverbrauch 2 sowie Tatidentität 21 und 40;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 264 Rn. 9), könnte dies am Eintritt des Strafklageverbrauchs nichts ändern, weil der betroffene Lebensvorgang durch die - über einen rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO auch der anfechtungsberechtigten Staatsanwaltschaft deutlich gemachte - gerichtliche Befassung und Entscheidung Gegenstand der strafrechtlichen Verfolgung des Angeklagten geworden ist.
- BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …
Zur Tat im prozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 462/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 50). - BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15
Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige …
Die Urteilsgründe deuten zwar darauf hin, dass die Angeklagte D. über ihre Mitwirkung an den Einzeltaten hinausgehende, den allgemeinen organisatorischen Ablauf fördernde - und mit den angeklagten Handlungen prozessual zusammenhängende (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 462/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 50) - Beiträge erbracht haben könnte, da sie etwa mit der Angeklagten V. allgemein über verschiedene Möglichkeiten der Zahlungsabwicklung beriet.Daneben geben die Urteilsgründe zwar einen Anhalt, dass auch die Angeklagte V. Beiträge zum uneigentlichen Organisationsdelikt erbracht haben könnte, die mit den angeklagten Handlungen eine prozessuale Tat bilden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 462/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 50), soweit sie "besonders auf eine Vereinfachung des Ablaufs, etwa der Zahlungen, für die Zukunft bedacht war' (UA S. 13).
- BGH, 29.04.2015 - 2 StR 398/14
Angeklagte Tat als Grenze der Urteilsfindung (angeklagter Tatzeitraum)
Der rechtskräftige Teilfreispruch des ersten Urteils vom 24. Juni 2013, der die Taten im Zeitraum ab Ende Januar bis 24. April 2012 betrifft, wäre im Übrigen weiterhin zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 462/12, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 50). - OLG Jena, 02.03.2015 - 1 Ws 537/14
Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Strafklageverbrauch nach …
Zur Tat im strafprozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2013, Az. 5 StR 462/12, bei juris).
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