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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1008
BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92 (https://dejure.org/1993,1008)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1993 - 5 StR 463/92 (https://dejure.org/1993,1008)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - 5 StR 463/92 (https://dejure.org/1993,1008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung eines Nebenklägers

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdeliktes - Überschreitung der Grenze zwischen Vorbereitungshandlung und Versuch - Täterbezogene Mordmerkmale bei gemeinsamen Tatplan - Anstiftung und Beihilfe zum Mord bei Wissen des Teilnehmers - Abgrenzung zwischen unbeendetem und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - Versuchsbeginn und Rücktritt bei Totschlag

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2125
  • MDR 1993, 674
  • NStZ 1993, 398
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21 …

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1987, 20; NStZ 1989, 473; BGH Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 532/92 - je m.w.Nachw.).

    Sein Tun konnte nicht ohne weitere Zwischenhandlungen, zu denen es eines neuen Willensimpulses des Täters bedurft hätte, in die Tatbestandshandlung einmünden (BGHSt 26, 201, 203; BGH NStZ 1987, 20).

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt von dem, der der Entscheidung BGH NStZ 1987, 20 zugrundelag: Dort war nach der Vorstellung des Täters die Wohnzimmertüre das letzte Hindernis, das er noch überwinden mußte, um ungehindert sein Opfer erschießen zu können.

  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung …

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Anstiftung oder Beihilfe zum Mord sind nach ständiger Rechtsprechung zu bejahen, wenn der Haupttäter die Voraussetzungen des Mordes erfüllt und der Teilnehmer dies weiß (vgl. BGHSt 22, 375; NStZ 1989, 19 mit Nachw.;… anders allerdings die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 46 ff mit Nachw.).

    Der Senat kann nicht ausschließen, daß bei richtiger rechtlicher Wertung die Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu verurteilen sind, zumal - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - die Tat des für Geld gedungenen Mörders sich regelmäßig als Tötung aus Habgier darstellt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Habgier 1;… Jähnke in LK, StGB 10. Aufl. § 211 Rdn. 8;… Eser a.a.O. Rdn. 17).

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht (vgl. BGHSt 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; BGH NStZ 1987, 20; NStZ 1989, 473; BGH Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 532/92 - je m.w.Nachw.).

    Sein Tun konnte nicht ohne weitere Zwischenhandlungen, zu denen es eines neuen Willensimpulses des Täters bedurft hätte, in die Tatbestandshandlung einmünden (BGHSt 26, 201, 203; BGH NStZ 1987, 20).

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Freiwilligkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Täter noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich gehalten hat, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; 21, 216 [BGH 09.03.1967 - 5 StR 38/67]; 7, 296, 299;… BGHR StGB § 24 I 1 Freiwilligkeit 8 und Versuch, unbeendeter 25).

    Ob der Angeklagte aus sittlich billigenswerten Motiven oder aus anderen Gründen von weiteren Angriffen absah, ist unerheblich (vgl. BGHSt 35, 184 ff [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87];… BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, fehlgeschlagener 2, 3; § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 18; § 24 I 1 Freiwilligkeit 5, 10, 13; BGH NStZ 1989, 18; BGH NStZ 1992, 536, 587).

  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von …

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Erkennt er unmittelbar darauf, daß er sich geirrt hat, daß er also nicht alles für den Eintritt des Erfolgs Erforderliche getan hat, und bestehen seine Handlungsmöglichkeiten unverändert fort, liegt also kein fehlgeschlagener Versuch vor (BGHSt 35, 90, 94), kann er auch durch Abstandnahme von weiteren Ausführungshandlungen strafbefreiend zurücktreten (BGHSt 36, 224 [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89] mit Nachweisen).

    Die so korrigierte Vorstellung vom Erfolg seines seitherigen Tuns erlangte für den für die Beurteilung des Rücktritts wesentlichen "Rücktrittshorizont" maßgebliche Bedeutung (BGHSt 36, 224, 226 [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89];… BGHR § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 25).

  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Ob der Angeklagte aus sittlich billigenswerten Motiven oder aus anderen Gründen von weiteren Angriffen absah, ist unerheblich (vgl. BGHSt 35, 184 ff [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87];… BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, fehlgeschlagener 2, 3; § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 18; § 24 I 1 Freiwilligkeit 5, 10, 13; BGH NStZ 1989, 18; BGH NStZ 1992, 536, 587).

    Anhaltspunkte dafür, daß der Angeklagte so auf einen bestimmten Tatplan festgelegt war, daß ihm eine Durchführung der Tat unter etwas anderen tatsächlichen Voraussetzungen nicht möglich gewesen wäre oder sich als neue Tat dargestellt hätte (vgl. BGHSt 34, 53, 57; vgl. auch BGH NStZ 1992, 587) oder daß sich durch vom Täter nicht vorhergesehene Umstände das mit der Tatbegehung verbundene Risiko für den Täter beträchtlich erhöht hätte (BGH NStZ 1993, 76; 1992, 536), sind nicht vorhanden.

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe …

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Anstiftung oder Beihilfe zum Mord sind nach ständiger Rechtsprechung zu bejahen, wenn der Haupttäter die Voraussetzungen des Mordes erfüllt und der Teilnehmer dies weiß (vgl. BGHSt 22, 375; NStZ 1989, 19 mit Nachw.;… anders allerdings die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 46 ff mit Nachw.).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    Der Senat hat die Sache an eine nach § 74 Abs. 2 GVG zuständige Strafkammer zurückverwiesen, da sich das weitere Verfahren nur noch gegen Erwachsene richtet (BGHSt 35, 267).
  • BGH, 30.10.1991 - 4 StR 463/91

    Beurteilung zweier selbstständiger Taten im Rahmen einer einheitlichen Tat

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    In solchen Fällen ist der Angeklagte von dem nicht zur Verurteilung führenden Vorwurf freizusprechen, um den Umfang des Verbrauchs der Strafklage klarzustellen (BGHR StPO § 260 I Teilfreispruch 7;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 260 Rdn. 43).
  • RG, 20.08.1936 - 5 D 488/36

    Können Mittäterschaft am Mordversuch und Anstiftung des Tatgenossen zum Totschlag …

    Auszug aus BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
    (Stich in den Hals) nicht auf dem von ihnen hervorgerufenen Vorsatz beruhte (vgl. RGSt 70, 293).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines …

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei …

  • BGH, 26.07.1989 - 2 StR 342/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs - Versuchter Diebstahl durch …

  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

  • BGH, 09.03.1967 - 5 StR 38/67

    Rücktritt vom versuchten Mord - Emotionaler Zwang als Hindernis

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92

    Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht …

  • BGH, 29.06.1988 - 2 StR 260/88

    Tatbestand - Fehlgeschlagener Versuch - Unmöglichkeit - Rechtmäßigkeit der …

  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 325/92

    Fehlerhafte Beweiswürdigung als Revisionsgrund - Anforderungen an …

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters …

    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung; …

    Dieser Schlag sollte nach der Vorstellung des Angeklagten unmittelbar dazu führen, daß M. niederstürzte und in ungestörtem Fortgang wollte der Angeklagte dann M. ins Knie schießen, so daß sein Vorsatz im Zeitpunkt des Beginns des Faustschlags bereits auf die Herbeiführung der schweren Folge gerichtet war (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 12, 16; vgl. auch BGH NStZ 2000, 422).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Eines neuen Willensimpulses bedurfte es nicht (BGH NStZ 1993, 398).
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