Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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§ 27 StGB; § 15 StGB; § 263 StGB; § 318 StPO
Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive Einschränkung bei Eventualvorsatz des Gehilfen hinsichtlich der ausschließlich deliktischen Nutzung durch den Haupttäter); Betrug durch Gewinnspielvertrieb in Callcentern; unwirksame ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug: Beihilfehandlung des Betreibers eines Lastschriftunternehmens bei Abrechnung betrügerisch erlangter Vermögensvorteile durch einen Gewinnspieleintragungsservice; Beihilfevorsatz bei vorgestellter Möglichkeit einer Strafbarkeit des ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 Abs 1 StGB, § 263 StGB
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug: Beihilfehandlung des Betreibers eines Lastschriftunternehmens bei Abrechnung betrügerisch erlangter Vermögensvorteile durch einen Gewinnspieleintragungsservice; Beihilfevorsatz bei vorgestellter Möglichkeit einer Strafbarkeit des ... - Wolters Kluwer
Eine als Gegenleistung erfolgte Eintragung bei Gewinnspielen als der Zahlung entsprechender und die durch diese eintretende Vermögenseinbuße ausgleichender Vermögenszuwachs
- opinioiuris.de
Beihilfe durch berufstypisches Verhalten
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263
Eine als Gegenleistung erfolgte Eintragung bei Gewinnspielen als der Zahlung entsprechender und die durch diese eintretende Vermögenseinbuße ausgleichender Vermögenszuwachs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.01.2012 - 251 Js 3803/11 KLs (09a/11)
- BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 134
- StV 2014, 474
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH…, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.;… Schünemann in LK, 12. Aufl., § 27 Rn. 19). - BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer …
Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.;… Schünemann in LK, 12. Aufl., § 27 Rn. 19).
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
Hiernach sind für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen bzw. neutralen Handlungen besondere Anforderungen an die Prüfung des Gehilfenvorsatzes zu beachten: Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen, und weiß der Hilfeleistende dies, ist sein Tatbeitrag als Beihilfehandlung zu werten (BGH, Urteil vom 22.01.2014 - 5 StR 468/12, juris Rn. 26).In diesem Fall verliert sein Tun den Alltagscharakter bzw. ist nicht mehr als sozialadäquat anzusehen, da sich der Gehilfe mit dem Täter solidarisiert (BGH, Urteil vom 22.01.2014 - 5 StR 468/12, juris Rn. 26).
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteil vom 22.01.2014 - 5 StR 468/12, juris Rn. 26;… Jäger, in: Klein, AO, 14. Aufl., § 370 Rn. 224).
- BGH, 20.08.2024 - 5 StR 326/23
Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof …
ee) Schließlich steht der Bewertung der Tathandlungen der Angeklagten als strafbare Beihilfe auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sogenannten (berufstypisch) neutralen Handlungen mit "Alltagscharakter" (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22 mwN; vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176, 178 mwN; Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461 f. jeweils mwN) entgegen.In diesen Fällen bedarf es aber einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall (BGH, Urteil vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02, NJW 2003, 2996, 2999) zur Begrenzung von strafbarem Beihilfeunrecht bei Verhaltensweisen, die der Hilfeleistende jedem anderen in der Lage des Täters gegenüber ebenfalls vorgenommen hätte, weil er mit seiner Handlung - im Vorhinein (auch) - tat- und täterunabhängige eigene, rechtlich als solche nicht missbilligte Zwecke verfolgte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176, 178).
In diesem Fall verliert sein Tun stets den "Alltagscharakter"; es ist als "Solidarisierung" mit dem Täter nicht mehr als sozialadäquat anzusehen (BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176, 178).
Das Merkmal der "Ausschließlichkeit" betrifft den sogenannten deliktischen Sinnbezug (…vgl. Schmorl, Die Grenzen der Beihilfestrafbarkeit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, 2022, S. 146 ff., 159 ff.) und damit in objektiver Hinsicht die Frage, ob durch den Beitrag des Gehilfen das konkrete strafbare Verhalten des Haupttäters gefördert wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176, 178).
Es fehlt dann der deliktische Sinnbezug, weil der Beitrag des Gehilfen auch ohne das strafbare Handeln des Täters für diesen sinnvoll bleibt, der Gehilfe mithin zwar den Täter, nicht aber unmittelbar dessen strafbares Tun durch seinen Beitrag unterstützt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176, 178).
Anderes gilt allerdings wiederum, wenn das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des unterstützten Haupttäters derart hoch war, dass der Gehilfe sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176, 178 mwN; Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461 f. mwN).
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2024 - 24 KLs 7480 Js 208433/21
Cum-Ex: Dreieinhalb Jahre Haft für ehemaligen Freshfields-Anwalt
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen; es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteil vom 19.12.2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328, 329; Beschluss vom 21.12.2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338; Urteil vom 22.01.2014 - 5 StR 468/12, NZWiSt 2014, 139, 141).
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17
Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …
Die Strafkammer hat das Vorstellungsbild dieser Angeklagten auch darauf geprüft, ob das von ihnen erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des Angeklagten H. derart hoch war, dass sie sich mit ihrer Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließen (…vgl. zur Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen "neutralen' Handlungen: BGH, Beschlüsse vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20 und vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461, 462; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (…BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16 Rn. 7, NStZ 2017, 461;… vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16 Rn. 30 mwN, NStZ 2017, 337 …und vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).
- LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16
97-Jährige wegen 10.505-facher Mordbeihilfe zu Jugendstrafe auf Bewährung …
Eine andere Bewertung ist auch nicht aufgrund der Rechtsprechung zu sog. "neutralen Beihilfehandlungen" angezeigt: Nach diesen vor allem im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zur Abgrenzung strafbaren zu straflosen Verhaltens entwickelten Grundsätzen leistet in Fällen des berufstypischen Handelns der professionell Handelnde, wenn er eine deliktische Verwendung seines Tatbeitrags nur mit bedingtem Vorsatz für möglich hält, keine strafbare Beihilfe, wenn er wegen des Alltagscharakters seines Handelns auf die Legalität des fremden Tuns vertrauen darf (BGH, Urteil vom 22.01.2014 - 5 StR 468/12 -, juris; BGH, Beschluss vom 26.01.2017 - 1 StR 636/16 -, juris). - LG Wiesbaden, 01.11.2022 - 6 KLs 1111 Js 27125/12
Cum-Ex: Bewährungsstrafen wegen Steuerhinterziehung
Indem der Bundesgerichtshof mithin in den Fällen, in denen der Hilfeleistende nicht weiß, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, die Strafbarkeit davon abhängig macht, ob das vom Hilfeleistenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten derart hoch ist, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt, wird sichergestellt, dass sich niemand durch bloße Mutmaßungen über die Möglichkeit einer strafbaren Verwendung von alltäglichen, sozial nicht unerwünschten Handlungen abhalten lassen muss (BGH, Urteil vom 22.01.2014 - 5 StR 468/12). - BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19
Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen …
Ausgehend vom zutreffenden rechtlichen Maßstab zum Gehilfenvorsatz bei berufstypischen Handlungen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338; Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12; NZWiSt 2014, 139, 142) hat das Landgericht die den Vorsatz hinsichtlich der Betrugstaten bestreitende Einlassung des Angeklagten einer sorgfältigen Glaubhaftigkeitsprüfung unterzogen und dabei alle wesentlichen Gesichtspunkte einbezogen. - BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Voraussetzungen); erforderlicher Inhalt …
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176; und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.;… Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20). - BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19
Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige …
Die Schwelle zu einer vorsätzlichen Beihilfehandlung ist erst dann überschritten, wenn das von ihm erkannte Risiko eines strafbaren Verhaltens des Unterstützten derart hoch ist, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt (…vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 aaO S. 112 und vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, NZWiSt 2014, 139 Rn. 26;… Beschluss vom 21. Dezember 2016 aaO; jeweils mwN). - BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14
Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des …
Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. berufstypischen bzw. "neutralen' Handlungen vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, Rn. 30, NStZ 2017, 337; Urteile vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316; vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 21; Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; jeweils mwN), ergibt sich im vorliegenden Fall kein anderes Ergebnis. - BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive …
- BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16
Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Rechtsanwalt) beim Betrug
- OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 41/18
Anordnung der Vorlage von Unterlagen gegenüber Dritten: Zeugnisverweigerungsrecht …
- BGH, 07.11.2024 - III ZR 79/23
Deliktshaftung des Gehilfen: Beihilfe zu einem betrügerischen Schneeballsystem …
- VG Köln, 10.05.2019 - 6 K 693/17
Treu und Glauben, Rechtsschutzinteresse, Rechtsmissbrauch, Verbot …
- BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14
Subventionsbetrug (Begriff der Subventionserheblichkeit: Anschaffungszeitpunkt …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12
Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen …
- BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13
Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen …
- OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18
Anordnung der Vorlage von Unterlagen gegenüber Dritten: Zeugnisverweigerungsrecht …
- BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18
Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
- OLG Hamm, 07.12.2023 - 28 U 47/22
Prozessführungsbefugnis; Gesamtschaden; Insolvenzmasse; Insolvenzstraftaten; …
- LG Bonn, 16.05.2023 - 29 KLs 5/22
- OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15
Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien
- BGH, 12.12.2024 - III ZR 421/23
Zivilrechtliche Gehilfenhaftung einer Steuerberaterin bei Schneeballsystem
- BGH, 19.03.2026 - 1 StR 618/25
Änderung des Schuldspruchs durch Schuldigspreichen des Angeklagten zur Beihilfe …
- LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17
Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …
- OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 518/19
Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das …
- OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 496/19
Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen …
- BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen, …
- BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19
Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver …
- OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 542/19
Schadenersatz: Anspruch wegen Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen …
- BGH, 03.04.2025 - III ZR 70/24
Inanspruchnahme einer (insolventen) GmbH aus unerlaubter Handlung (Beihilfe zum …
- OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 519/19
Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das …
- OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 544/19
Kapitalanlage: Schadenersatzanspruch aufgrund der Beihilfe eines …
- OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 545/19
Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das …
- OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17
Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht …
- BGH, 03.04.2025 - III ZR 23/24
Inanspruchnahme einer (insolventen) GmbH aus unerlaubter Handlung (Beihilfe zum …
- OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 517/19
Diesel-Abgasskandal: Haftung des Zulieferers der Software für das …
- BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15
Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale …
- BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 23.16
Vorabentscheidung; Außengrenze; Beförderungsunternehmer; Beihilfe zur unerlaubten …
- BGH, 17.06.2021 - 1 StR 132/21
Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (subjektive Voraussetzungen: keine …
- BGH, 15.12.2022 - 3 StR 245/22
Beihilfe zur schweren Brandstiftung (deliktischer Sinnbezug bei sozialadäquatem …
- BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16
Betrug (Mitursächlichkeit der Täuschung für den Irrtum; Umgang mit massenhaft …
- LG Hamburg, 05.03.2025 - 330 O 3/21
Gesamtschuldnerausgleich bei steuerlicher Gesamtschuld aus Cum/Ex-Transaktionen
- BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 25.16
EuGH soll Rechtmäßigkeit einer Pflicht von Beförderungsunternehmen zu …
- LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21
Subjektiver Tatbestand bei Beihilfe durch Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung …
- BGH, 05.11.2024 - 6 StR 258/24
Besondere gesetzliche Milderungsgründe, Versuch (fakultative Strafmilderung; …
- BGH, 16.07.2025 - 4 StR 482/24
Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15
Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur …
- LG Bonn, 12.12.2023 - 62 KLs 1/21
- BGH, 22.01.2014 - 5 StR 467/12
Absehen von der Verfallsanordnung wegen entgegenstehender Ansprüche von …
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