Rechtsprechung
| BGH, 27.02.2024 - 5 StR 468/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 356a StPO
Verwerfung der Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Gehörsrüge; Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bremen, 19.05.2023 - 7 KLs 7/23
- BGH, 27.02.2024 - 5 StR 468/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus BGH, 27.02.2024 - 5 StR 468/23
Dass sich der Senat diese nicht zu eigen gemacht habe, trifft nicht zu (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410, 3413). - BGH, 29.06.2023 - 3 StR 460/22
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (keine Verletzung des Rechts auf …
Auszug aus BGH, 27.02.2024 - 5 StR 468/23
Das Schweigen auf ergänzende Rechtsausführungen in der Gegenerklärung offenbart im revisionsgerichtlichen Beschlussverfahren vielmehr, dass der Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt dargelegte Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 3 StR 460/22 mwN). - BGH, 12.04.2023 - 5 StR 406/22
Verwerfung der Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 27.02.2024 - 5 StR 468/23
Nach § 349 Abs. 2 StPO ist es - verfassungsrechtlich unbedenklich - nicht erforderlich, einen Verwerfungsbeschluss weitergehend zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2023 - 5 StR 406/22 mwN).
- BGH, 14.05.2024 - 3 StR 163/23
Verwerfung der Anhörungsrüge (keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Dass sich die Urteilsurkunde nicht ausführlicher zu den Rechtsausführungen der Verteidigung verhält, offenbart die Ungeeignetheit des der Antragsschrift nachfolgenden Vortrags, die vom Generalbundesanwalt dargelegte insoweit fehlende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels zu entkräften (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2023 - 3 StR 460/22, juris Rn. 6 mwN; vom 27. Februar 2024 - 5 StR 468/23, juris Rn. 3). - BGH, 30.04.2024 - 6 StR 488/21
Verwerfung der Anhörungsrügen als unbegründet
Nach § 349 Abs. 2 StPO ist es - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, Rn. 15) - nicht erforderlich, einen Verwerfungsbeschluss weitergehend zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. April 2023 - 5 StR 406/22; vom 27. Februar 2024 - 5 StR 468/23 mwN).
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