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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,32633
BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23 (https://dejure.org/2023,32633)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2023 - 5 StR 472/23 (https://dejure.org/2023,32633)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2023 - 5 StR 472/23 (https://dejure.org/2023,32633)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 344 StPO
    Unzulässigkeit der Revision des Angeklagten wegen Nichtanordnung einer Maßregel

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Revision gegen nicht angeordnete Unterbringung in der Entzugsklinik

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 30
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327 ff.; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine …

    Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327 ff.; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
  • BGH, 03.01.2023 - 5 StR 496/22

    Urteil nach tödlichem Einbruch in Berlin-Wannsee weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 3. Januar 2023 (5 StR 496/22) das Urteil - unter Aufrechterhaltung der Feststellungen - aufgehoben, soweit die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unterblieben war.
  • BGH, 01.08.2023 - 5 StR 279/23

    Unzulässigkeit der Revision

    Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2023 - 5 StR 279/23; vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21).
  • BGH, 19.04.2016 - 1 StR 45/16

    Verwerfung der Revision als unzulässig (Beschwer: Nichtanordnung der …

    Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327 ff.; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 60/19

    Unzulässigkeit der allein auf die unterbliebene Anordnung der Maßregel nach § 64 …

    Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327 ff.; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
  • BGH, 27.04.2021 - 5 StR 102/21

    Strafverurteilung wegen schweren Bandendiebstahls u.a.: Zulässigkeit der …

    Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2023 - 5 StR 279/23; vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21).
  • BGH, 29.08.2011 - 5 StR 329/11

    Unzulässige Revision (Beschwer; Nichtanordnung der Unterbringung in einer …

    Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327 ff.; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
  • BGH, 22.09.2026 - 5 StR 367/26
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 5 StR 472/23 mwN).
  • BGH, 25.06.2025 - 2 StR 222/25

    Beweiswürdigung (widersprüchliche Feststellungen: Einsatz eines Raubmittels vor …

    Er beanstandet nicht lediglich - was zur Unzulässigkeit seines Rechtsmittels führen müsste (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2023 - 5 StR 472/23, Rn. 2;… vom 23. Januar 2024 - 6 StR 1/24, Rn. 3;… vom 13. Februar 2024 - 4 StR 301/23, Rn. 2, …und vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24, Rn. 4) - die Nichtanordnung der Maßregel gemäß § 64 StGB.
  • BGH, 15.07.2024 - 2 StR 217/24

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 5 StR 472/23, Rn. 2, mwN).
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