Rechtsprechung
| BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 344 StPO
Unzulässigkeit der Revision des Angeklagten wegen Nichtanordnung einer Maßregel - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Anfechtung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 349 Abs 1 StPO, § 64 StGB
Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Anfechtung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - IWW
§ 64 StGB
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Verwerfung der Revision als unzulässig - datenbank.nwb.de
Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Anfechtung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Revision gegen nicht angeordnete Unterbringung in der Entzugsklinik
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 30
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78
Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327 ff.; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN). - BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine …
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327 ff.; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN). - BGH, 03.01.2023 - 5 StR 496/22
Urteil nach tödlichem Einbruch in Berlin-Wannsee weitgehend rechtskräftig
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 3. Januar 2023 (5 StR 496/22) das Urteil - unter Aufrechterhaltung der Feststellungen - aufgehoben, soweit die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unterblieben war.
- BGH, 01.08.2023 - 5 StR 279/23
Unzulässigkeit der Revision
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2023 - 5 StR 279/23; vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21). - BGH, 19.04.2016 - 1 StR 45/16
Verwerfung der Revision als unzulässig (Beschwer: Nichtanordnung der …
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327 ff.; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN). - BGH, 06.03.2019 - 3 StR 60/19
Unzulässigkeit der allein auf die unterbliebene Anordnung der Maßregel nach § 64 …
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327 ff.; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN). - BGH, 27.04.2021 - 5 StR 102/21
Strafverurteilung wegen schweren Bandendiebstahls u.a.: Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2023 - 5 StR 279/23; vom 27. April 2021 - 5 StR 102/21). - BGH, 29.08.2011 - 5 StR 329/11
Unzulässige Revision (Beschwer; Nichtanordnung der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 24.10.2023 - 5 StR 472/23
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327 ff.; Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; vom 29. August 2011 - 5 StR 329/11; vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16; vom 6. März 2019 - 3 StR 60/19 mwN).
- BGH, 22.09.2026 - 5 StR 367/26 Diese Grundsätze gelten auch, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung allein noch über die Frage zu entscheiden war, ob die Maßregel anzuordnen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 5 StR 472/23 mwN).
- BGH, 25.06.2025 - 2 StR 222/25
Beweiswürdigung (widersprüchliche Feststellungen: Einsatz eines Raubmittels vor …
Er beanstandet nicht lediglich - was zur Unzulässigkeit seines Rechtsmittels führen müsste (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2023 - 5 StR 472/23, Rn. 2;… vom 23. Januar 2024 - 6 StR 1/24, Rn. 3;… vom 13. Februar 2024 - 4 StR 301/23, Rn. 2, …und vom 15. Juli 2024 - 2 StR 217/24, Rn. 4) - die Nichtanordnung der Maßregel gemäß § 64 StGB. - BGH, 15.07.2024 - 2 StR 217/24
Verwerfung der Revision als unzulässig
Ein Angeklagter kann ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 5 StR 472/23, Rn. 2, mwN).
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