Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1973 - 5 StR 479/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verteidigung mehrerer Angeklagter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger bei Interessensgegensatz der Angeklagten - Pflicht des Gerichts zur Anhörung eines medizinischen Sachverständigen ohne entsprechenden Antrag - Ausschluss der Annahme eines ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 30.10.1973 - 5 StR 479/73
Es fehlt an der erforderlichen Vorstellung über die wesentlichen Grundzüge der geplanten Handlungsreihe, insbesondere über Ort, Zeit und ungefähre Art ihrer Begehung (BGHSt 1, 313, 315). - BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.10.1973 - 5 StR 479/73
Die Verteidigung mehrerer Angeklagter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger ist nur dann nicht zulässig, wenn sie der Aufgabe der Verteidigung widerstreitet (§ 146 Abs. 1 StPO), wenn insbesondere die Interessen der mehreren Angeklagten untereinander im Gegensatz stehen (RGSt 35, 189; BGH 5 StR 552/61 v.6.2.62). - RG, 11.04.1902 - 309/02
1. Wann widerstreitet im Sinne des § 146 St.P.O. die Führung der Verteidigung …
Auszug aus BGH, 30.10.1973 - 5 StR 479/73
Die Verteidigung mehrerer Angeklagter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger ist nur dann nicht zulässig, wenn sie der Aufgabe der Verteidigung widerstreitet (§ 146 Abs. 1 StPO), wenn insbesondere die Interessen der mehreren Angeklagten untereinander im Gegensatz stehen (RGSt 35, 189; BGH 5 StR 552/61 v.6.2.62).
- BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot gemeinschaftlicher …
Daß ein für das Landgericht erkennbarer Widerstreit der Interessen der von Rechtsanwalt Statz verteidigten Beschuldigten der Aufgabe der Verteidigung entgegengestanden hätte (vgl. hierzu RGSt 35, 189; BGH, Urteile vom 6. Februar 1962 - 5 StR 552/61 - und vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 479/73) wird von der Revision nicht dargetan. - BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74
Nichtvereidigung von Zeugen ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss oder Anordnung …
Er kann zwar bei der Bewertung ihrer jeweiligen Tatbeiträge auftreten, muß es aber nicht (BGH 5 StR 479/73 vom 30.10.1973).
dejure.org
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