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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2016 - 5 StR 485/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43156
BGH, 09.11.2016 - 5 StR 485/16 (https://dejure.org/2016,43156)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2016 - 5 StR 485/16 (https://dejure.org/2016,43156)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2016 - 5 StR 485/16 (https://dejure.org/2016,43156)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Identische verfahrens- und materiellrechtliche Wirkungen der in einem Mitgliedstaat der EU ergangenen Verurteilungen im Verhältnis zu den deutschen Verurteilungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das italienische Vorurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Identische verfahrens- und materiellrechtliche Wirkungen der in einem Mitgliedstaat der EU ergangenen Verurteilungen im Verhältnis zu den deutschen Verurteilungen

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung bei ausländischen Vorstrafen wegen möglicher …

    Auszug aus BGH, 09.11.2016 - 5 StR 485/16
    In einem Mitgliedstaat der EU (hier: Italien) ergangene Verurteilungen haben grundsätzlich die gleichen verfahrens- und materiellrechtlichen Wirkungen wie deutsche Verurteilungen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305).
  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 329/21

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen: erforderliche …

    Zwar dürfen bei der Strafzumessung auch rechtskräftige ausländische Vorstrafen berücksichtigt werden, wenn die Tat nach deutschem Recht strafbar wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2019 - 4 StR 301/19 Rn. 8; vom 14. Februar 2017 - 2 StR 569/16 und vom 9. November 2016 - 5 StR 485/16) und die ausländische Verurteilung - würde es sich um eine solche nach deutschem Recht handeln - nicht tilgungsreif wäre; für nicht im Bundeszentralregister eingetragene ausländische Verurteilungen - wie hier - ergibt sich dies aus § 58 BZRG.
  • BGH, 05.12.2019 - 4 StR 301/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung rechtskräftiger ausländischer …

    aa) Zwar dürfen bei der Strafzumessung auch rechtskräftige ausländische Vorstrafen berücksichtigt werden, wenn die Tat nach deutschem Recht strafbar wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 2 StR 569/16; vom 9. November 2016 - 5 StR 485/16) und die ausländische Verurteilung - würde es sich um eine solche nach deutschem Recht handeln - nicht tilgungsreif wäre; für nicht im Bundeszentralregister eingetragene ausländische Verurteilungen - wie hier - ergibt sich dies aus § 58 BZRG.
  • BGH, 20.03.2018 - 2 StR 531/17

    Berücksichtigung einer Vorstrafe des Täters als strafschärfend i.R.d. …

    Das Urteil beruht auf diesem Rechtsfehler, denn der Senat kann nicht ausschließen, dass das Landgericht ohne diesen strafschärfenden Gesichtspunkt zu einer milderen Ahndung gelangt wäre, zumal es die einschlägigen und grundsätzlich berücksichtigungsfähigen polnischen Verurteilungen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2016 - 5 StR 485/16, juris; Beschluss vom 19. November 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305;… MK-StGB/Miebach/ Mayer, 3. Aufl., § 46 Rn. 231) ausdrücklich von seiner Strafzumessung ausgenommen hat.
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