Rechtsprechung
| BGH, 25.11.2014 - 5 StR 490/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO, § 261 Abs. 7 StGB
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit eines ausdrücklichen Negativtests bei der kategorischen Ablehnung jeglicher Verständigungsbereitschaft durch die Strafkammer im letzten Hauptverhandlungstermin
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Notwendigkeit eines ausdrücklichen Negativtests bei der kategorischen Ablehnung jeglicher Verständigungsbereitschaft durch die Strafkammer im letzten Hauptverhandlungstermin
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 131
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.08.2013 - 5 StR 248/13
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Rückgabe der Asservate als bestimmender …
Auszug aus BGH, 25.11.2014 - 5 StR 490/14
Die Einziehung gemäß § 261 Abs. 7 StGB betrifft Beziehungsgegenstände und durfte daher bei der Strafzumessung nicht strafmildernd berücksichtigt werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13 Rn. 2).
- BGH, 28.06.2022 - 3 StR 403/20
Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems …
Somit sind die Angeklagten durch die Einziehung allenfalls in einer formalen Rechtsposition, nicht aber tatsächlich negativ betroffen, so dass für ein Absehen von einer Einziehung unter Ermessensgesichtspunkten kein Raum gewesen ist und es einer Berücksichtigung der Einziehung bei der Strafzumessung nicht bedurft hat (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2020 - 6 StR 95/20, juris; vom 25. November 2014 - 5 StR 490/14, juris). - BGH, 28.01.2015 - 5 StR 486/14
Rechtsfehlerhafte Annahme der mit dem Verfall verbundenen Vermögenseinbuße als …
Der Verfall dient allein der Gewinnabschöpfung und damit dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebung (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 1995 - 2 StR 691/94, NStZ 1995, 491 und vom 21. August 2002 - 1 StR 115/02, BGHSt 47, 369; Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 479/00, NStZ 2001, 312; vgl. für die Einziehung von Beziehungsgegenständen bei Geldwäsche: BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 490/14). - BGH, 15.07.2020 - 6 StR 95/20
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur …
Hierauf beruht das Urteil aber nicht, weil eine andere Entscheidung als die Einziehung des Wertes der Beziehungsgegenstände nicht in Betracht kam und diese auch bei der Strafzumessung nicht strafmildernd zu berücksichtigen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 490/14;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 369).
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