Rechtsprechung
| BGH, 28.10.2008 - 5 StR 493/08, alt: 5 StR 621/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 122 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 126 StPO
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Erledigung; Genehmigung der Unterbrechung der Untersuchungshaft zum Zwecke der Strafvollstreckung; Ersatzfreiheitsstrafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 126; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 51 Abs. 2; ; StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; StVollzG § 122 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Erledigung einer Strafe durch Genehmigung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe und Notwendigkeit der Gesamtstrafenbildung in einer erneuten Verhandlung nach Aufhebung einer Gesamtstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- derenergieblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Unternehmensjuristen in der Zange
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 44
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01
Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 493/08
Zum anderen hat das Landgericht nicht beachtet, dass grundsätzlich nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung die Gesamtstrafbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung zu erfolgen hat, damit dem Revisionsführer ein erlangter Rechtsvorteil durch nachträgliche Gesamtstrafbildung nicht durch sein Rechtsmittel genommen wird (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 und 2). - BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …
Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 493/08
Zum anderen hat das Landgericht nicht beachtet, dass grundsätzlich nach Aufhebung einer Gesamtstrafe in der erneuten Verhandlung die Gesamtstrafbildung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung zu erfolgen hat, damit dem Revisionsführer ein erlangter Rechtsvorteil durch nachträgliche Gesamtstrafbildung nicht durch sein Rechtsmittel genommen wird (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 und 2).
- BGH, 23.01.2019 - 5 StR 553/18
Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der ersten Hauptverhandlung für die Beurteilung …
a) Das Landgericht hat verkannt, dass nach Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Tatgericht für die Prüfung einer Gesamtstrafenbildung der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der (ersten) ursprünglich angefochtenen Entscheidung (hier: das Urteil des Landgerichts vom 19. Mai 2015) maßgeblich ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 493/08, NStZ-RR 2009, 44; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106;… vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Sachentscheidung 1; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169 mwN). - BGH, 10.11.2010 - 5 StR 392/10
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsur; Beschwer des Angeklagten)
Die unterlassene Gesamtstrafenbildung beschwert den Angeklagten - anders als in dem dem Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2008 (NStZ-RR 2009, 44) zugrunde liegenden Fall - jedoch eindeutig nicht. - BGH, 13.12.2018 - 5 StR 337/18
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Erledigung der Strafe; …
Für die Beurteilung der Erledigung einer Strafe gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB kommt es in Fällen der vorliegenden Art maßgeblich auf die Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt des ersten Urteils an (…BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 1989 - 1 StR 213/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1; vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 493/08, NStZ-RR 2009, 44; vom 25. September 2018 - 2 StR 321/18).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".