Rechtsprechung
| BGH, 19.12.2007 - 5 StR 497/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 46 StGB
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (minder schwerer Fall; Strafzumessung; Fehlen eines von Angst, Gewalt und Missbrauch geprägten Ausnutzungsverhältnisses) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 176a Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 176a Abs. 4
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung der täterschaftlichen Einsicht über die Schwere der Tat und der freiwilligen Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen der Strafzumessung; Nichtberücksichtigung wesentlicher Gesichtspunkte bei Begründung der Strafrahmenwahl; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 176a Abs. 4
Minder schwerer Fall bei Oralverkehr - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.10.1988 - 3 StR 315/88
Bewertung der besonders schwer wiegenden Nachtat innerhalb des Regelstrafrahmens …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 497/07
Danach ist zu besorgen, dass der Tatrichter diese wesentlichen Umstände bei der für die Strafrahmenwahl erforderlichen Gesamtwürdigung nicht ausreichend berücksichtigt hat (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 5 bis 8). - BGH, 12.12.1991 - 4 StR 545/91
Annahme eines minder schweren Todschlages wegen erheblicher Verminderung der …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 497/07
Danach ist zu besorgen, dass der Tatrichter diese wesentlichen Umstände bei der für die Strafrahmenwahl erforderlichen Gesamtwürdigung nicht ausreichend berücksichtigt hat (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 5 bis 8).
- LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20 Rn. 830 Strafmildernd berücksichtigt hat die Kammer auch den Umstand, dass in den Fällen 1 bis 163 ausschließlich der Angeklagte an dem Nebenkläger den Oralverkehr ausübte, es mithin zu keinem für das Opfer in höherem Maße erniedrigenden Eindringen in den Körper des Nebenklägers gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2007 - 5 StR 497/07 - StraFo 2008, 72).
- BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11
Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder …
Hiergegen ist nichts zu erinnern (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 497/07, StraFo 2008, 172). - BGH, 23.04.2024 - 4 StR 117/24
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: schwerer sexueller Missbrauch von …
Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die mit dem Eindringen in den Körper verbundene Intensität der sexuellen Handlung begründet erst den Qualifikationstatbestand des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB aF (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 497/07 Rn. 5).
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