Rechtsprechung
| BGH, 26.10.1954 - 5 StR 497/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.10.1954 - 5 StR 497/54
Die ausdrückliche Beschränkung der Revision auf "die Bemessung der Strafe" ist wirksam, weil auch die Angriffe gegen die Nichtanwendung des § 105 JGG nur den Strafausspruch und nicht den Schuldspruch berühren (BGHSt 5, 207).
- BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55
Persönlicher Anwendungsbereich des § 42m Strafgesetzbuch (StGB) - Anordnung einer …
An der Vorlegungspflicht gemäß § 136 GVG ändert sich auch dadurch nichts, daß die Entscheidung BGHSt 6, 398 ihrerseits von dem wenige Tage zuvor ergangenen, ihm noch nicht bekannten Urteil des 5. Strafsenats 5 StR 497/54 vom 26. Oktober 1954 (Goltd.A. 1955, 118) abgewichen ist und der vorlegende Senat dieser früheren Entscheidung folgen will. - BGH, 19.09.1978 - 5 StR 42/78
Êntscheidungsbefugnis über den Entwicklungsstand von Heranwachsenden
Im übrigen ist es Aufgabe des Tatrichters, den Entwicklungsstand und den Reifegrad eines Heranwachsenden zu beurteilen (BGH Urteil vom 26. Oktober 1954 - 5 StR 497/54 = GA 1955, 118; Urteil vom 9. Dezember 1955 - 2 StR 348/55, insoweit nicht in BGHSt 8, 283 abgedruckt; Urteil vom 11. Oktober 1956 - 4 StR 375/56-). - BGH, 24.05.1956 - 4 StR 69/56
Rechtsmittel
Wenn es auch im allgemeinen sachdienlich ist, sich des Rates eines solchen Sachverständigen bei der Beurteilung von jugendlichen oder heranwachsenden Tätern zu bedienen, so ist doch eine Notwendigkeit hierzu nur dann anzuerkennen, wenn Zweifel bei der Wertung des Jugendlichen oder Heranwachsenden bestehen bleiben (BGH L-M § 105 JGG Nr. 6; 5 StR 497/54 vom 26. Oktober 1954).
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