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| BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55
Die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) kann jedoch nicht damit begründet werden, das Landgericht hätte den Angeklagten und die Mitangeklagten W. und Ge. eingehender befragen müssen (BGHSt 4, 125 [126]). - BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51
Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …
Auszug aus BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55
Eine Teilnahme an diesen strafbaren Handlungen war nach diesem Zeitpunkte nicht mehr möglich (BGHSt 3, 40 [44] BGH DDevR 1954, 230, BGH NJW 1955, 1159). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55
Zur ordnungsmäßigen Begründung von Aufklärungsrügen wäre auch erforderlich, die Beweismittel anzugeben, die das Gericht pflichtwidrig nicht benutzt haben soll (BGHSt 2, 168).
- BGH, 29.07.1954 - 4 StR 276/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55
Diese Prüfung wird nachzuholen sein (vgl dazu BGH MDR 1954, 694 und BGH 5 StR 189/55 vom 10.5.1955 bei Herlan GoltdArch 1955, 364, zu § 105 JGG). - BGH, 13.07.1954 - 1 StR 465/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55
Sollte sie dazu führen, daß das Jugendstrafrecht angewendet wird, so darf gegen den Angeklagten keine Wertersatzstrafe verhängt werden (BGHSt 6, 258). - BGH, 10.05.1955 - 5 StR 189/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55
Diese Prüfung wird nachzuholen sein (vgl dazu BGH MDR 1954, 694 und BGH 5 StR 189/55 vom 10.5.1955 bei Herlan GoltdArch 1955, 364, zu § 105 JGG).
- BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56
Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne …
Über die Verwertbarkeit derartiger Tatsachen ohne weitere Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung über sie besteht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Einverständnis (BGH 4 StR 268/54 vom 12.8.54; 2 StR 446/55 vom 27.1.56; 4 StR 534/52 vom 30.4.53; 4 StR 435/53 vom 10.12.53; 1 StR 149/51 vom 18.5.51, NJW 1951, 771; 3 StR 208/51 vom 31.5.51; 5 StR 506/55 vom 29.5.56).In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof ebenfalls schon mehrfach entschieden (BGHSt 2, 25, 27; BGH 5 StR 506/55 vom 29.5,1956; 2 StR 269/52 vom 8.7.1952; 1 StR 149/51 vom 18.5.1951; NJW 1951, 771).
- BGH, 15.01.1957 - 5 StR 386/56
Rechtsmittel
Dieser Meinung hat sich der Senat in seinen Urteilen vom 27. Januar 1956 (5 StR 550/55) und vom 29. Mai 1956 (5 StR 506/55) angeschlossen.
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