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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,2651
BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55 (https://dejure.org/1956,2651)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1956 - 5 StR 506/55 (https://dejure.org/1956,2651)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1956 - 5 StR 506/55 (https://dejure.org/1956,2651)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55
    Die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) kann jedoch nicht damit begründet werden, das Landgericht hätte den Angeklagten und die Mitangeklagten W. und Ge. eingehender befragen müssen (BGHSt 4, 125 [126]).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …

    Auszug aus BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55
    Eine Teilnahme an diesen strafbaren Handlungen war nach diesem Zeitpunkte nicht mehr möglich (BGHSt 3, 40 [44] BGH DDevR 1954, 230, BGH NJW 1955, 1159).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55
    Zur ordnungsmäßigen Begründung von Aufklärungsrügen wäre auch erforderlich, die Beweismittel anzugeben, die das Gericht pflichtwidrig nicht benutzt haben soll (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 29.07.1954 - 4 StR 276/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55
    Diese Prüfung wird nachzuholen sein (vgl dazu BGH MDR 1954, 694 und BGH 5 StR 189/55 vom 10.5.1955 bei Herlan GoltdArch 1955, 364, zu § 105 JGG).
  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 465/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55
    Sollte sie dazu führen, daß das Jugendstrafrecht angewendet wird, so darf gegen den Angeklagten keine Wertersatzstrafe verhängt werden (BGHSt 6, 258).
  • BGH, 10.05.1955 - 5 StR 189/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1956 - 5 StR 506/55
    Diese Prüfung wird nachzuholen sein (vgl dazu BGH MDR 1954, 694 und BGH 5 StR 189/55 vom 10.5.1955 bei Herlan GoltdArch 1955, 364, zu § 105 JGG).
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