Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1992 - 5 StR 516/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung zur Ablehnung der Aussetzung einer Strafe zur Bewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91
Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des …
Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 5 StR 516/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt schon das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe, das Merkmal besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB zu erfüllen (…vgl. BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; Umstände, besondere 7; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - und vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 -). - BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87
Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 5 StR 516/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt schon das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe, das Merkmal besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB zu erfüllen (vgl. BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; Umstände, besondere 7; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - und vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 -). - BGH, 03.12.1991 - 5 StR 577/91
Stabilisierung der Lebensverhältnisse als mildernde Umstände von besonderem …
Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 5 StR 516/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt schon das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe, das Merkmal besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB zu erfüllen (…vgl. BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; Umstände, besondere 7; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - und vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 -).
- BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei …
Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -). - BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
Anknüpfung an die vorangegangene Schilderung des Persönlichkeitsbildes bei der …
Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. Senatsurteil vom 15. April 1992 - 5 StR 80/92 - und Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
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