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| BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 302 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 273 Abs. 3 StPO; ; StPO § 302 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 262
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98
Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 m.w.N.). - BGH, 04.01.1996 - 4 StR 741/95
Revision - Rechtsmittelverzicht - Verhandlungsfähigkeit
Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98
Der wirksame Rechtsmittelverzicht schließt zugleich jede Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (st. Rspr. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 16), so daß der hierauf gerichtete Antrag des Angeklagten ebenfalls zu verwerfen ist. - BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
Begehrter Widerruf eines wirksam erklärten Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98
Die unterbliebene Rechtsmittelbelehrung steht der Wirksamkeit des Verzichts nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 329).
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 403/00
Verwerfung der Revision als unzulässig infolge wirksamen Verzichts auf …
Rn. 8 Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revisionen kommt danach nicht in Betracht (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 181; BGH, Beschl. v. 24. November 1998 - 5 StR 518/98 und BGH, Beschl. v. 12. Januar 1999 - 4 StR 649/98).
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