Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1965 - 5 StR 527/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Vereidigungsverbot bei Eingreifen eines persönlichen Strafausschließungsgrunds
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
Auszug aus BGH, 17.12.1965 - 5 StR 527/65
Die Beteiligung an der Begünstigung ihres Bruders bleibt ungeachtet des persönlichen Strafausschließungsgrund es rechtswidrig und schuldhaft (vgl. BGHSt 9, 71, 73 [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55]; BayObLGSt 1949/51, 73, 77).
- BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67
1. Auschwitz-Prozess
Jedoch setzt die Anwendbarkeit des § 60 Nr. 3 StPO in jedem Fall ein strafbares Verhalten des Zeugen voraus, das nur im Einzelfall nicht verfolgbar zu sein braucht (vgl. BGHSt 4, 130 bei Anwendbarkeit eines Straffreiheitsgesetzes; BGH, Urteile vom 27.Januar 1959 - 1 StR 633/58 und vom 14.September 1960 - 2 StR 399/60 -, beide beim Fehlen eines Strafantrages; Urteil vom 3.Oktober 1957 - 4 StR 402/57 S.5, 6 - bei Verjährung der Strafverfolgung; BGHSt 9, 71, 73 mit weiteren Nachweisen und BGH, Beschluss vom 17.Dezember 1965 - 5 StR 527/65 - beim persönlichen Strafausschliessungsgrund des § 257 Abs. 2 StGB; Urteil vom 5.Dezember 1961 - 5 StR 519/61 - beim Strafaufhebungsgrund nach § 49a Abs. 3 Nr. 2 StGB).
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