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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2020 - 5 StR 529/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,728
BGH, 09.01.2020 - 5 StR 529/19 (https://dejure.org/2020,728)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2020 - 5 StR 529/19 (https://dejure.org/2020,728)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 5 StR 529/19 (https://dejure.org/2020,728)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (widersprüchlich und lückenhaft; tragfähige Tatsachengrundlage; Verdacht; Zweifelssatz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafurteil: Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters; tragfähige Tatsachengrundlage bei der Abgrenzung täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln von der Teilnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 29 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Strafurteil: Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters; tragfähige Tatsachengrundlage bei der Abgrenzung täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln von der Teilnahme

  • IWW

    § 25 Abs. 2 StGB, § 27 StGB, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme hinsichtlich Übernahme und Verbringens der Betäubungsmittel in Mietshäuser

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2
    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme hinsichtlich Übernahme und Verbringens der Betäubungsmittel in Mietshäuser

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 89
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 529/19
    Diese sind insbesondere dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 3 StR 500/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 23.01.2018 - 2 StR 238/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 529/19
    Im Falle einer Verurteilung liegt ein Rechtsfehler auch dann vor, wenn die Beweiswürdigung nicht auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, so dass die vom Tatgericht gezogene Schlussfolgerung sich nur als Annahme darstellt oder als Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17, NStZ-RR 2018, 119).
  • BGH, 15.04.1988 - 3 StR 109/88

    Interesse an der Tat als Kriterium zur Unterscheidung des Vorliegens von …

    Auszug aus BGH, 09.01.2020 - 5 StR 529/19
    Zudem deutet diese Erwägung auf eine Verkennung der Bedeutung des Zweifelssatzes bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme hin (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. April 1988 - 3 StR 109/88, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 4).
  • BGH, 10.06.2020 - 4 StR 638/19

    Grundsatz der freien richterlicher Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …

    Im Fall einer Verurteilung liegt ein Rechtsfehler unter anderem dann vor, wenn die Beweiswürdigung nicht auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, so dass die vom Tatgericht gezogene Schlussfolgerung sich nur als Annahme darstellt oder als Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 5 StR 529/19 Rn. 4; Beschluss vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17, NStZ-RR 2018, 119 mwN).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 470/21

    Beweiswürdigung (tatrichterliche Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; einsehbare …

    Nach den hier gegebenen Umständen stellt es keinen Rechtsfehler dar, dass das Landgericht überdies zu dem Ergebnis gelangt ist, der Angeklagte sei als Verkäufer des Cannabis tätig geworden, ohne eine etwaige Gehilfentätigkeit ausdrücklich in den Blick zu nehmen (vgl. in anderem Zusammenhang BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 5 StR 529/19, juris Rn. 5 mwN).
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