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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1995 - 5 StR 531/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3566
BGH, 29.11.1995 - 5 StR 531/95 (https://dejure.org/1995,3566)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1995 - 5 StR 531/95 (https://dejure.org/1995,3566)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1995 - 5 StR 531/95 (https://dejure.org/1995,3566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 106
  • StV 1996, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - 5 StR 531/95
    Ein solcher den Tatsachenvortrag des Beschwerdeführers ergänzender Rückgriff auf die Urteilsgründe ist auch ohne ausdrückliche Verweisung auf diese zulässig (BGH std. Rspr.; vgl. NJW 1992, 2304, 2305; BGHSt 36, 384, 385).
  • BGH, 30.07.1968 - 2 StR 136/68
    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - 5 StR 531/95
    Nach den in der Entscheidung BGHSt 22, 219 entwickelten Grundsätzen, die in der Literatur Zustimmung gefunden haben (…Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 252 Rdn. 28;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 252 Rdn. 12;… Schlüchter in SK-StPO § 252 Rdn. 9a;… Mayr in KK-StPO 3. Aufl. § 252 Rdn. 3) und von denen abzuweichen kein Anlaß besteht, dürfen Schriftstücke, die ein Zeuge bei seiner polizeilichen Vernehmung überreicht und zum Bestandteil seiner Aussage gemacht, nicht verlesen werden, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12

    Verwertungsverbot bei berechtigter Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung …

    Die Sachlage ist nicht anders, als wenn ein Zeuge den Inhalt des Schriftstücks mündlich wiedergegeben hätte (BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 5 StR 531/95).
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Rn. 10 a) Hinsichtlich des anwaltlichen Schriftsatzes vom 7. September 2004 kann dahinstehen, ob sich ein Verlesungs- und Verwertungsverbot schon aus § 252 StPO ergeben könnte, weil sich die Anwälte der Sache nach auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO berufen haben (vgl. dazu BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 13; BGH bei Kusch NStZ 1998, 25, 26).
  • BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00

    Schwerer Bandendiebstahl; Zweipersonenbande

    Rn. 23 b) Verweigert ein Zeuge in der Hauptverhandlung berechtigt das Zeugnis, so dürfen Schriftstücke, die er anläßlich einer gemäß § 252 StPO unverwertbaren Vernehmung im Ermittlungsverfahren überreicht und auf die er sich bei dieser Vernehmung bezogen hat, ihrerseits gemäß § 252 StPO nicht verlesen und nicht verwertet werden (BGHSt 22, 219; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 13; BGH StV 1998, 470).
  • BGH, 31.03.1998 - 5 StR 13/98

    Gerichtliche Verwertung eines von der Zeugin bei der polizeilichen Vernehmung zu …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 219; BGHR § 252 StPO Verwertungsverbot 13) dürfen Schriftstücke, die ein Zeuge bei seiner polizeilichen Vernehmung überreicht und zum Bestandteil seiner Aussage hat werden lassen, nicht verlesen werden, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
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