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| BGH, 20.12.1955 - 5 StR 532/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 20.12.1955 - 5 StR 532/55
Der Richter ist dann befugt, die Strafe in entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 2 StGB zu mildern (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]). - RG, 12.07.1926 - II 430/26
1. Vermag außer den Wirkungen von Naturkräften und Naturereignissen auch …
Auszug aus BGH, 20.12.1955 - 5 StR 532/55
Nach der Auffassung des Reichsgerichts kann die vorsätzliche Tötung eines besonders gewalttätigen Menschen, von dem eine dauernde Gefahr für Leib oder Leben des Täters oder seiner Angehörigen ausgeht, der sich aber augenblicklich ruhig verhält, in ungewöhnlichen Ausnahmefallen durch Notstand nach § 54 StGB entschuldigt sein (RGSt 60, 318).
- BGH, 16.09.1986 - 5 StR 51/86
Absperrung eines Lagergeländes als Gehilfenbeitrag
Unter diesen Umständen braucht der Senat nicht auf die Frage einzugehen, ob für die Auslegung des früheren Rechts der zunächst vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertretenen Ansicht, der Irrtum über tatsächliche Voraussetzungen des entschuldigenden Notstandes schließe grundsätzlich den Vorsatz aus (BGHSt 5, 371;… vgl. aber auch die in GA 1967, 113, 114 abgedruckte Entscheidung desselben Senats), zu folgen ist oder ob die vom erkennenden Senat mit Urteil vom 20. Dezember 1955 - 5 StR 532/55 - vertretene Ansicht zutrifft, daß ein solcher Irrtum nicht den Vorsatz, sondern nur die Schuld berührt.
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