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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 24.10.1996 | BGH, 09.01.1996

Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3697
BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3697)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1996 - 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3697)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Straferschwerende Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung - Beschränkung der schriftlichen Urteilsgründe auf das Wesentliche - Anforderungen an die Wirksamkeit einer Anklageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
    Die Ausführungen des Generalbundesahwalts ergänzend verweist der Senat zur Frage der Wirksamkeit der Anklageschrift auf seine Entscheidung BGHSt 40, 44; die dort herausgearbeiteten Anforderungen an die Beschreibung des dem Angeklagten vorgeworfenen Sachverhalts bei Taten der vorliegenden Art sind erfüllt.
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
    Ergänzende Feststellungen sind - wie stets (vgl. BGHSt 30, 340, 342) [BGH 14.01.1982 - 4 StR 642/81] - zulässig.
  • BGH, 15.10.1987 - 2 StR 459/87

    Urteilsgründe - Strafzumessung - Notwendige Feststellungen - Vorstrafen - …

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
    Indes kann es geboten sein, auch die früheren Taten und gar die vom damaligen Tatrichter angestellten Strafzumessungserwägungen in komprimierter Form mitzuteilen, wenn dies für die nunmehrige Sanktionsfindung von Bedeutung ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 6).
  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 552/93

    Bezugnahme auf ältere Urteile in der Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
    Daher wird es regelmäßig, wenn nur Zahl, Frequenz, Höhe, Einschlägigkeit und Verbüßung der Vorstrafen beachtlich sind, genügen, die entsprechenden Tatsachen mitzuteilen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04

    Strafzumessung: Mitteilung von Vorstrafen, Angabe des Wirkstoffgehalts bei …

    Indes kann es geboten sein, auch die früheren Taten und gar die vom damaligen Tatrichter angestellten Strafzumessungserwägungen in komprimierter Form mitzuteilen, wenn dies für die nunmehrige Sanktionsfindung von Bedeutung ist (…vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 6; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 25 ).

    Vielmehr sind auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Verurteilungen zugrunde lagen, zu machen, da ansonsten das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafen in ihrer Bedeutung und Schwere für den Strafausspruch richtig gewertet hat ( OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 13.05.2004 - 2 Ss 109/04 - und vom 20.01.2004 - 1 Ss 403/03 - OLG Frankfurt 1989, 155 m. w. N.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Vorleben 25; OLG Köln StV 1996, 321; OLG Köln NStZ 2003, 421).

  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04

    Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe

    Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).

    Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16; BayObLG Urteil vom 15.7.2004, 5St RR 182/04).

  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung - …

    Die Darstellung der persönlichen Verhältnisse entspricht nicht den Erfordernissen des § 267 Abs. 1 StPO, wenn das strafrechtlich relevante Vorleben des Angeklagten überwiegend mittels einer in die schriftlichen Urteilsgründe eingefügten ungekürzten Kopie des Computerausdruckes aus dem Bundeszentralregister mitgeteilt wird (…BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1; BGH, Beschl. v. 11. Januar 1995 - 4 StR 750/94 bei Detter NStZ 1995, 486; zur Darstellung von Vorstrafen: BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13 und 16), zumal wenn so schwerwiegende Maßregeln wie Sicherungsverwahrung und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.
  • BGH, 10.09.2003 - 1 StR 371/03

    Abfassung der Urteilsgründe (Strafzumessung: Vorstrafen; Beschränkung bei der …

    Dies bedeutet für die Vorstrafen, daß sie nur in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen sind, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).
  • KG, 05.06.2025 - 2 ORs 13/25

    Bewährung, Urteilsgründe, Bewährungsversager, Vorstrafen, Darstellung im Urteil

    Da sich die schriftlichen Urteilsgründe auf das Wesentliche beschränken sollen, sind Vorstrafen nur in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 - und Urteil vom 7. Februar 1996 - 5 StR 533/95 - KG, Urteil vom 8. Mai 2013 - [4] 161 Ss 21/13 [28/13] -, jeweils juris).

    Wenn nur Zahl, Frequenz, Höhe, Einschlägigkeit und Verbüßung von Vorstrafen beachtlich sind und keine Folgerungen aus einzelnen bestimmten Vorverurteilungen gezogen werden, genügt regelmäßig die Darlegung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen (vgl. BGH NStZ 2002, 100), wobei einer in die Feststellungen zum Lebenslauf des Angeklagten integrierten Darstellung gegenüber einer schematischen Wiedergabe des Auszugs aus dem Bundeszentralregister der Vorzug zu geben ist (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 1996 aaO mwN und vom 18. April 1996 - 1 StR 134/96 -, juris).

  • BGH, 04.06.2024 - 2 StR 126/24

    Strafzumessung (Regelbeispiel: Indizwirkung)

    Soweit - wie hier - Vortaten und Vorstrafen für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind, sind sie in der Regel in gestraffter und auf das Wesentliche konzentrierter Form - naheliegend eingebettet in die Lebensgeschichte der Angeklagten - mitzuteilen, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob das Tatgericht von zutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1996 - 5 StR 533/95, BGHR § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 16;… Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01, LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 267 Rn. 88 mwN).
  • BayObLG, 30.10.2024 - 206 StRR 373/24

    Kurze Freiheitsstrafe, Nachprüfung durch das Revisionsgericht, …

    Vorstrafen sind daher in dem Umfang und in den Einzelheiten mitzuteilen, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 1996, 5 StR 533/95, BeckRS 1996, 12375 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3622
BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3622)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3622)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 331
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in …

    Unabhängig hiervon bleibt dem Tatrichter in jedem Fall die Möglichkeit unbenommen, die Verwerfung des Befangenheitsgesuchs auf § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO zu stützen, wenn mit haltloser Begründung versucht wird, das Institut der Richterablehnung als Druckmittel zur Durchsetzung genehmer oder Verhinderung unangenehmer Entscheidungen zu missbrauchen; gerade die völlige Abwegigkeit der Ablehnungsgründe kann die Sachfremdheit des angebrachten Gesuchs im Sinne von § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO deutlich machen (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 7).
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine …

    Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie das Fehlen der Begründung zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 7, 9; BGH NStZ 1999, 311).
  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und …

    Ein Ablehnungsantrag, der zwar - rein formal betrachtet - eine Begründung für die angebliche Befangenheit enthält, der aber - ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls - zur Begründung der Besorgnis einer Befangenheit völlig ungeeignet ist, kann rechtlich dem völligen Fehlen einer Begründung gleichgeachtet werden, ohne dass dies verfassungsrechtlicher Beanstandung unterläge (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, juris, Rn. 48 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96 -, juris, Rn. 4 f.; BGH, Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 442/00 -, juris;… Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 26a Rn. 6 f. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5948
BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,5948)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1996 - 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,5948)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,5948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Richtern des Bundesgerichtshofes wegen Besorgnis der Befangenheit - Unzumutbarkeit der Mitwirkung bestimmter Richter für ein Opfer der DDR-Justiz - Mitwirkung eines Richters an Vorentscheidungen in derselben Sache als Ablehnungsgrund - Rechtmäßigkeit ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 24

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

    Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
    Ein verständiger Angeklagter, und auf ihn kommt es an, kann und muß davon ausgehen, daß der Richter sich durch frühere Entscheidungen nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (BGHSt 21, 334, 341 [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66] mit Nachweisen; BGH NStZ 1983, 135; NStZ 1991, 595).
  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter - …

    Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
    Ein verständiger Angeklagter, und auf ihn kommt es an, kann und muß davon ausgehen, daß der Richter sich durch frühere Entscheidungen nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (BGHSt 21, 334, 341 [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66] mit Nachweisen; BGH NStZ 1983, 135; NStZ 1991, 595).
  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91

    ehemalige Richterin als Staatsanwältin - § 22 StPO, Beteiligung einer …

    Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
    Ein verständiger Angeklagter, und auf ihn kommt es an, kann und muß davon ausgehen, daß der Richter sich durch frühere Entscheidungen nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (BGHSt 21, 334, 341 [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66] mit Nachweisen; BGH NStZ 1983, 135; NStZ 1991, 595).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 68/95

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der …

    Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
    Die abgelehnten Richter hätten an den Urteilen der Strafsachen 5 StR 68/95, 713/94, 23/95, 168/95 und 642/94 mitgewirkt.
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem …

    Dies gilt sogar für frühere Entscheidungen in demselben Verfahren und daher erst recht dann, wenn der Richter in einem anderen Verfahren eine bestimmte Rechtsauffassung vertreten hat (…vgl. die Nachweise aus der Rechtsprechung bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Aufl., 2003, Rn. 34 a; zudem BGH, Beschluss vom 9. Januar 1996, 5 StR 533/95; OLG Düsseldorf VRS 82, 455 f.).
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