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| BGH, 01.02.1963 - 5 StR 534/62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51
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Auszug aus BGH, 01.02.1963 - 5 StR 534/62
Dies schließt aber nicht aus, daß der Angeklagte seiner Verteidigung in diesem Punkte nicht so viel Aufmerksamkeit zugewendet hat, wie wenn der Vorsitzende ihn darauf hingewiesen hätte, daß auch das Gericht eine Verurteilung auf Grund der von dem Staatsanwalt bezeichneten Vorschriften in Betracht ziehe (vgl. BGH MDR 1952, 532;… BGH a.a.O.). - BGH, 10.09.1953 - 3 StR 210/53
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Auszug aus BGH, 01.02.1963 - 5 StR 534/62
Der Angeklagte konnte ihn so lange unbeachtet lassen, als ihm nicht vom Gericht zu erkennen gegeben war, daß die Anwendung der §§ 176 Abs. 1 Nr. 1, 43 StGB oder des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Betracht gezogen würde (RG HRR 1939, 733; BGH 3 StR 210/53 vom 10. September 1953).
- BGH, 28.04.1964 - 1 StR 74/64
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges im Rückfall in Tateinheit …
Der Antrag des Staatsanwalts und die Stellungnahme des Verteidigers konnten indes den nach § 265 Abs. 2 StPO erforderlichen Hinweis des Berichts nicht ersetzen (BGH NJW 1964, 459 Nr. 12; BGH Urt. vom 1. Februar 1963 - 5 StR 534/62).Bei der für das Revisionsgericht gebotenen Zurückhaltung (KGSt 65, 304, 307/308; BGHSt 18, 288 = NJW 1963, 1115 Nr. 14) kann der Senat von hier aus nicht sicher beurteilen, ob sich der Angeklagte bei einem entsprechenden ausdrücklichen Hinweis durch das Gericht nicht etwa doch erfolgreich gegen die Anordnung des Berufsverbots verteidigt oder wenigstens eine kürzere Dauer dieses Verbots erreicht hätte (vgl. BGHSt 18, 288 = NJW 1963, 1115 Nr. 14; BGH Urt. vom 1. Februar 1963 - 5 StR 534/62 und vom 21. Mai 1963 - 1 StR 131/63, insoweit in NJW 1964, 459 Nr. 12 nicht vollständig abgedruckt; ferner: RGSt 9, 69, 70 ).
- BGH, 21.05.1963 - 1 StR 131/63
Fehlender gerichtlicher Hinweis in der Hauptverhandlung auf die Möglichkeit der …
Es genügt nicht, daß Sachverständiger, Staatsanwalt und Verteidiger das Für und Wider einer Maßregel erörtern, die nicht sie zu treffen haben, sondern das Gericht (vgl. schon RGSt 20, 33 ff;… ebenso BGH Urt. v. 13. März 1952, 4 StR 994/51, in MDR 1952, 532 bei Dallinger; ferner BGH Urt. v. 1. Februar 1963, 5 StR 534/62).
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