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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1977 - 5 StR 545/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,9564
BGH, 08.11.1977 - 5 StR 545/77 (https://dejure.org/1977,9564)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1977 - 5 StR 545/77 (https://dejure.org/1977,9564)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1977 - 5 StR 545/77 (https://dejure.org/1977,9564)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Gesamtwürdigung der Taten und der Persönlichkeit des Täters - Gefahr der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten in der Zukunft

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Auszug aus BGH, 08.11.1977 - 5 StR 545/77
    Die Anforderungen an die "Erheblichkeit" zukünftig zu erwartender rechtswidriger Taten sind auch im Hinblick auf den Heilungs- und Pflegezweck geringer als bei der Sicherungsverwahrung Nach zutreffender Ansicht des 2. Strafsenats "wollte der Gesetzgeber im wesentlichen an der Grenze festhalten, welche die Rechtsprechung bei Ausdeutung der früher maßgeblichen Umschreibung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit herausgearbeitet hatte" (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung 2 StR 300/77 vom 17. August 1977).
  • BGH, 21.04.1971 - 2 StR 82/71

    Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt und Pflegeanstalt bei einer Tat …

    Auszug aus BGH, 08.11.1977 - 5 StR 545/77
    Entscheidend ist in jedem Falle nur, daß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach dem Gesamtbild, wie es sich auf Grund der begangenen Taten in Verbindung mit den zukünftig zu erwartenden Rechtsverletzungen und dem Grad der vom Angeklagten ausgehenden Gefahr darstellt, nicht verletzt wird (BGHSt 24, 134, 136).
  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 719/78

    Ablehnung eines Antrags auf Unterbringung der Beschuldigten in einem …

    Während aber Straftaten von mittlerer Schwere seit der Neufassung des § 66 StGB für die Anordnung der Sicherungsverwahrung regelmäßig nicht mehr ausreichen, wird die mittlere Kriminalität von § 63 StGB ebenso erfaßt wie früher von § 42 b StGB (BGHSt 27, 246, 248; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 545/77 -).
  • BGH, 29.06.1982 - 5 StR 357/82

    Unzulässigkeit einer lediglich formelhaften Begründung einer Maßregelanordnung - …

    Ihre lediglich formelhafte Begründung und das Fehlen näherer Mitteilungen über die früheren Delikte des Angeklagten veranlassen zu dem Hinweis, daß die durch § 63 StGB gebotene Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine eingehende Darlegung und Abwägung aller seine künftige Gefährlichkeit begründenden Umstände erfordert (z.B. Urteile und Beschlüsse vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 366/76, bei Holtz MDR 1977, 106 -, 8. November 1977 - 5 StR 545/77 -, 28. Juli 1981 - 1 StR 482/81 -, 2. September 1981 - 3 StR 314/81).
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