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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1991 - 5 StR 547/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,13104
BGH, 10.12.1991 - 5 StR 547/91 (https://dejure.org/1991,13104)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1991 - 5 StR 547/91 (https://dejure.org/1991,13104)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 (https://dejure.org/1991,13104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 5 StR 547/91
    Im weiteren Ablauf der Zeit wird jedoch der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 70, 297) entwickelte Grundsatz an Bedeutung gewinnen, daß die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges um so strenger werden, je länger die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus andauert.
  • LG Gera, 22.06.2026 - 111 Qs 151/26
    Nur in besonderen Ausnahmefällen, in denen mit den Äußerungen weitere Rechtsgutsverletzungen einhergehen, kann die Erheblichkeitsschwelle überschritten sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1991 - 5 StR 547/91).
  • BGH, 18.10.1994 - 5 StR 588/94

    Unterbringungsanordnung - Dauer der Unterbringung - Aussetzung zur Bewährung - …

    Angesichts der Anlaßtaten wird bei den nach § 67d Abs. 2, § 67e StGB zu treffenden Entscheidungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen sein (vgl. BVerfGE 70, 297; Senatsbeschlüssevom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 -, 10. November 1992 - 5 StR 413/92 -, 22. März 1993 - 5 StR 123/93 - und9. Juni 1993 - 5 StR 287/93 -).
  • BGH, 09.06.1993 - 5 StR 287/93

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Im weiteren Ablauf der Zeit wird auch der folgende vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 70, 297) entwickelte Grundsatz zu beachten sein: Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sind an die Voraussetzungen für die Fortdauer des Freiheitsentzuges um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Unterbringung andauert (BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 547/91 - vgl. auch BGH Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 413/92 - und vom 22. März 1993 - 5 StR 123/93 -).
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