Rechtsprechung
| BGH, 14.12.2000 - 5 StR 551/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 174 StGB; § 176 StGB; § 148 StGB-DDR; Art. 315a EGStGB; § 46 StGB
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch eines Schutzbefohlenen; Verjährung; Strafzumessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Feststellung der Anzahl der einzelnen Taten in Fällen von Serientaten - Kriterien für die Strafzumessung bei Serientaten
- ra.de
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94
Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe
Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 5 StR 551/00
Rn. 2 1. Grundsätzlich nimmt der Senat die Feststellung der Anzahl der einzelnen Taten, die in Fällen von Serientaten der hier vorliegenden Art methodisch unbedenklich ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7), im Ergebnis - bis auf eine teilweise eingetretene Verjährung der ersten Tatserie (unten 2) und auf einen Fehler des Tatrichters bei der Bestimmung des Beginns der zweiten Tatserie (unten 3) - hin. - BGH, 06.12.1995 - 3 StR 410/95
DDR - Gesamtstrafe - Wiedervereinigung - Hauptstrafe
Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 5 StR 551/00
Dies entzieht der für die erste Tatserie - prinzipiell zutreffend (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 - DDR-StGB 12 und 13) - verhängten Hauptstrafe die Grundlage. - BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch - …
Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 5 StR 551/00
Rn. 2 1. Grundsätzlich nimmt der Senat die Feststellung der Anzahl der einzelnen Taten, die in Fällen von Serientaten der hier vorliegenden Art methodisch unbedenklich ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7), im Ergebnis - bis auf eine teilweise eingetretene Verjährung der ersten Tatserie (unten 2) und auf einen Fehler des Tatrichters bei der Bestimmung des Beginns der zweiten Tatserie (unten 3) - hin. - BGH, 09.02.2000 - 5 StR 645/99
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Verjährung; Zulässige Strafschärfung wegen …
Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 5 StR 551/00
Rn. 3 2. Die bis Ende September 1983 begangenen Fälle der ersten Tatserie sind vor Inkrafttreten des 2. Verjährungsgesetzes am 30. September 1993 absolut verjährt (vgl. BGHR EGStGB Art. 315a - Verjährungsfrist 2). - BGH, 07.01.1998 - 5 StR 609/97
Anwendung des milderen Rechts der DDR
Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 5 StR 551/00
Dies entzieht der für die erste Tatserie - prinzipiell zutreffend (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 - DDR-StGB 12 und 13) - verhängten Hauptstrafe die Grundlage.
- BGH, 30.11.2023 - 3 StR 310/23
Sexualstrafrecht (Fehler bei Berechnung der Anzahl der Taten)
a) Es kann ausgeschlossen werden, dass das Tatgericht, wäre ihm der Fehler bei der Berechnung der Anzahl der Taten nicht unterlaufen - ausgehend von seinen nicht zu beanstandenden Erwägungen zu den Tatfrequenzen in den jeweiligen Tatzeiträumen (s.o.) - zu einer höheren Gesamtanzahl an Taten gelangt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 551/00).
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