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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.12.2023

Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10695
BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23 (https://dejure.org/2024,10695)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2024 - 5 StR 559/23 (https://dejure.org/2024,10695)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2024 - 5 StR 559/23 (https://dejure.org/2024,10695)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 1 StPO
    Prozessuale Handlungsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Rechtsmittelrücknahme

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wirksame Erklärung zur Rücknahme der Revision eines paranoid schizophrenen Beschuldigten gegenüber seinem Verteidiger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 302 Abs 1 S 1 StPO, § 302 Abs 2 StPO
    Wirksame Erklärung zur Rücknahme der Revision eines paranoid schizophrenen Beschuldigten gegenüber seinem Verteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1 S. 1
    Wirksamkeit der Rücknahme der Revision eines Beschuldigten durch seinen Verteidiger; Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de

    Wirksame Erklärung zur Rücknahme der Revision eines paranoid schizophrenen Beschuldigten gegenüber seinem Verteidiger

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Wirksamkeit der Revisionsrücknahme - Prozessuale Handlungsfähigkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 225
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16

    Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen …

    Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
    Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19; vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 jeweils mwN).

    Dies ist für die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung jedoch nicht von maßgeblicher Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 mwN).

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das …

    Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
    Der Beschuldigte hat damit die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme bestritten, was in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts erfordert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 2 StR 410/17, NStZ 2018, 615; vom 12. Juli 2000 - 3 StR 257/00, NStZ 2001, 104).
  • BGH, 08.10.2019 - 1 StR 327/19

    Rücknahme der Revision (Geschäfts- und Schuldunfähigkeit des Angeklagten)

    Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
    Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19; vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 jeweils mwN).
  • BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17

    Zurücknahme und Verzicht (Prozessuale Handlungsfähigkeit; Unwiderruflichkeit und …

    Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
    Der Beschuldigte hat damit die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme bestritten, was in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts erfordert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 2 StR 410/17, NStZ 2018, 615; vom 12. Juli 2000 - 3 StR 257/00, NStZ 2001, 104).
  • BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme

    Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
    Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19; vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 jeweils mwN).
  • BGH, 21.05.2024 - 5 StR 222/24

    Voraussetzungen der prozessualen Handlungsfähigkeit bei Rücknahme eines …

    Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 5 StR 559/23; vom 23. Mai 2023 - 2 StR 469/22, NStZ 2023, 699 f.; vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 jeweils mwN).

    Diese Umstände sind jedoch für die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung nicht von maßgeblicher Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 5 StR 559/23 mwN).

  • BGH, 05.12.2024 - 2 StR 549/24

    Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrags als unzulässig (erneute …

    Eine Wiedereinsetzung ist rechtlich ausgeschlossen und daher unzulässig (BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 489, und vom 29. April 2024 - 5 StR 559/23, NStZ-RR 2024, 225, 226).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2023 - 5 StR 559/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,36767
BGH, 11.12.2023 - 5 StR 559/23 (https://dejure.org/2023,36767)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2023 - 5 StR 559/23 (https://dejure.org/2023,36767)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - 5 StR 559/23 (https://dejure.org/2023,36767)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 397a Abs. 1 StPO
    Bestellung eines Beistands für den Nebenkläger

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 111/21

    Bestellung eines Beistands (Fortwirkung bis zum rechtskräftigen Abschluss des …

    Auszug aus BGH, 11.12.2023 - 5 StR 559/23
    Die Bestellung nach § 397a Abs. 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 2 StR 111/21;… vom 31. Mai 1999 - 5 StR 223/99, BGHR StPO § 397a Abs. 1 Beistand 2).
  • BGH, 31.05.1999 - 5 StR 223/99

    Prozeßkostenhilfe für Nebenklage

    Auszug aus BGH, 11.12.2023 - 5 StR 559/23
    Die Bestellung nach § 397a Abs. 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 2 StR 111/21; vom 31. Mai 1999 - 5 StR 223/99, BGHR StPO § 397a Abs. 1 Beistand 2).
  • BGH, 24.02.2025 - 5 StR 531/24

    Mehrere/zusätzliche Nebenklägerbeistände? Keine Bestellung nach Rechtskraft

    Die Bestellung nach § 397a Abs. 1 StPO wirkt dabei über die jeweilige Instanz hinaus und erstreckt sich auch auf die Revisionsinstanz (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 5 StR 559/23 mwN).
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