Rechtsprechung
| BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 StPO
Prozessuale Handlungsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Rechtsmittelrücknahme - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wirksame Erklärung zur Rücknahme der Revision eines paranoid schizophrenen Beschuldigten gegenüber seinem Verteidiger
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 302 Abs 1 S 1 StPO, § 302 Abs 2 StPO
Wirksame Erklärung zur Rücknahme der Revision eines paranoid schizophrenen Beschuldigten gegenüber seinem Verteidiger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1 S. 1
Wirksamkeit der Rücknahme der Revision eines Beschuldigten durch seinen Verteidiger; Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus - datenbank.nwb.de
Wirksame Erklärung zur Rücknahme der Revision eines paranoid schizophrenen Beschuldigten gegenüber seinem Verteidiger
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Wirksamkeit der Revisionsrücknahme - Prozessuale Handlungsfähigkeit?
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 24.03.2022 - 7 KLs 776 Js 52762/21
- BGH, 11.12.2023 - 5 StR 559/23
- BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 225
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16
Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen …
Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19; vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 jeweils mwN).Dies ist für die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung jedoch nicht von maßgeblicher Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 mwN).
- BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00
Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das …
Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
Der Beschuldigte hat damit die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme bestritten, was in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts erfordert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 2 StR 410/17, NStZ 2018, 615; vom 12. Juli 2000 - 3 StR 257/00, NStZ 2001, 104). - BGH, 08.10.2019 - 1 StR 327/19
Rücknahme der Revision (Geschäfts- und Schuldunfähigkeit des Angeklagten)
Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19; vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 jeweils mwN). - BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Zurücknahme und Verzicht (Prozessuale Handlungsfähigkeit; Unwiderruflichkeit und …
Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
Der Beschuldigte hat damit die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme bestritten, was in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts erfordert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 2 StR 410/17, NStZ 2018, 615; vom 12. Juli 2000 - 3 StR 257/00, NStZ 2001, 104). - BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Strafprozessrecht: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme
Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19; vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 jeweils mwN).
- BGH, 21.05.2024 - 5 StR 222/24
Voraussetzungen der prozessualen Handlungsfähigkeit bei Rücknahme eines …
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 5 StR 559/23; vom 23. Mai 2023 - 2 StR 469/22, NStZ 2023, 699 f.; vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 jeweils mwN).Diese Umstände sind jedoch für die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung nicht von maßgeblicher Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 5 StR 559/23 mwN).
- BGH, 05.12.2024 - 2 StR 549/24
Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrags als unzulässig (erneute …
Eine Wiedereinsetzung ist rechtlich ausgeschlossen und daher unzulässig (BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 489, und vom 29. April 2024 - 5 StR 559/23, NStZ-RR 2024, 225, 226).
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Rechtsprechung
| BGH, 11.12.2023 - 5 StR 559/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 397a Abs. 1 StPO
Bestellung eines Beistands für den Nebenkläger - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 397a Abs. 2 StPO, § 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 397a Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Gegenstandslosigkeit des Antrags des Nebenklägers betreffend die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand für den Revisionsrechtszug
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 24.03.2022 - 7 KLs 776 Js 52762/21
- BGH, 11.12.2023 - 5 StR 559/23
- BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.04.2021 - 2 StR 111/21
Bestellung eines Beistands (Fortwirkung bis zum rechtskräftigen Abschluss des …
Auszug aus BGH, 11.12.2023 - 5 StR 559/23
Die Bestellung nach § 397a Abs. 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 2 StR 111/21;… vom 31. Mai 1999 - 5 StR 223/99, BGHR StPO § 397a Abs. 1 Beistand 2). - BGH, 31.05.1999 - 5 StR 223/99
Prozeßkostenhilfe für Nebenklage
Auszug aus BGH, 11.12.2023 - 5 StR 559/23
Die Bestellung nach § 397a Abs. 1 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 2 StR 111/21; vom 31. Mai 1999 - 5 StR 223/99, BGHR StPO § 397a Abs. 1 Beistand 2).
- BGH, 24.02.2025 - 5 StR 531/24
Mehrere/zusätzliche Nebenklägerbeistände? Keine Bestellung nach Rechtskraft
Die Bestellung nach § 397a Abs. 1 StPO wirkt dabei über die jeweilige Instanz hinaus und erstreckt sich auch auf die Revisionsinstanz (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 5 StR 559/23 mwN).
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