Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2017 - 5 StR 564/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet; Berücksichtigung sämtlicher Strafmilderungsgründe bei der Bemessung der verhängten Freiheitsstrafe
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 46 Abs. 1
Verwerfung der Revision als unbegründet; Berücksichtigung sämtlicher Strafmilderungsgründe bei der Bemessung der verhängten Freiheitsstrafe
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91
Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der …
Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 5 StR 564/16
In die Bemessung der verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten (vgl. Berichtigungsbeschluss vom 22. April 2016) haben alle nach den Feststellungen in Betracht kommenden Strafmilderungsgründe Eingang gefunden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 1992 - 5 StR 440/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18).
- BGH, 09.04.2025 - 2 StR 17/25
Strafzumessung (lange Verfahrensdauer: bestimmender Strafzumessungsgrund, …
Es ist daher zumindest empfehlenswert, bereits bei der Strafrahmenbestimmung alle nach den Feststellungen in Betracht kommenden, maßgeblichen Strafzumessungsgesichtspunkte zu benennen und bei der konkreten Strafzumessung - was zulässig ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 StR 564/16) - hierauf Bezug zu nehmen.
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