Rechtsprechung
| BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 64 StGB
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde Therapiebereitschaft; Erfolgsaussicht der Unterbringung; Gesamtwürdigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussicht der Unterbringung eines Jugendlichen in einer Entziehungsanstalt bei mangelnder Therapiebereitschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 64 S. 2
Erfolgsaussicht der Unterbringung eines Jugendlichen in einer Entziehungsanstalt bei mangelnder Therapiebereitschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 14.05.2019 - 433 Js 30540/18
- BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19
Angesichts des Alters der Angeklagten, ihrer von der Jugendkammer festgestellten Einsicht in ihre Alkoholprobleme und - jedenfalls im Fall der Angeklagten O. - auch in die Notwendigkeit professioneller Hilfe sowie Ansätzen positiver Entwicklungen in der Untersuchungshaft hätte die - zudem insoweit ohne Wiedergabe der Beurteilung durch den Sachverständigen erfolgte - Verneinung einer Erfolgsaussicht der Maßregel nach § 64 StGB eingehenderer Darlegung bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, NStZ-RR 2013, 241, 242). - BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19
In einem solchen Fall ist es aber geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des angenommenen Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine ernsthafte Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17). - BGH, 05.04.2017 - 5 StR 111/17
Verminderte Schuldfähigkeit keine Voraussetzung der Unterbringungsanordnung
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19
Mit Blick auf § 5 Abs. 3 (i.V.m. § 105 Abs. 1) JGG kann der an sich rechtsfehlerfreie, moderate Strafausspruch ebenfalls keinen Bestand haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 5 StR 111/17 Rn. 3, …und vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08 Rn. 5). - BGH, 04.03.2008 - 3 StR 30/08
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang); Aufhebung des Strafausspruchs …
Auszug aus BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19
Mit Blick auf § 5 Abs. 3 (i.V.m. § 105 Abs. 1) JGG kann der an sich rechtsfehlerfreie, moderate Strafausspruch ebenfalls keinen Bestand haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 5 StR 111/17 Rn. 3, und vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08 Rn. 5).
- BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Betäubungsmittelrecht: Geltung der …
Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20; vom 8. Januar 2020 ? 5 StR 564/19 und vom 4. Dezember 2019 ? 1 StR 433/19). - LG Kassel, 08.03.2021 - 3640 Js 38463/18 Die Beurteilung der konkreten Erfolgsaussichten bedarf einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände, wobei neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen sind (BGH, Beschluss vom 8.01.2020 - 5 StR 564/19 Rn. 5 - beckonline; BGH Beschluss vom 08.07.2020 - 1 StR 169/20 - beckonline).
Die Beurteilung der konkreten Erfolgsaussichten bedarf einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände, wobei neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen sind (BGH, Beschluss vom 8.01.2020 - 5 StR 564/19 Rn. 5 - beckonline; BGH Beschluss vom 08.07.2020 - 1 StR 169/20 - beckonline).
- BGH, 23.09.2021 - 1 StR 329/21
Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen: erforderliche …
Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20 Rn. 10;… vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20 Rn. 4; vom 8. Januar 2020 ? 5 StR 564/19 Rn. 5 …und vom 4. Dezember 2019 ? 1 StR 433/19 Rn. 7). - BGH, 17.01.2024 - 5 StR 509/23
Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach der …
Um von einer Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB ausgehen zu können, war es aber schon nach bisheriger Rechtsprechung geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe eines Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine ernsthafte Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 564/19; vom 5. Dezember 2023 - 5 StR 460/23). - BGH, 08.07.2020 - 1 StR 169/20
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (erforderliche …
Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 564/19 Rn. 5 …und vom 4. Dezember 2019 - 1 StR 433/19 Rn. 7).
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