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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,3106
BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56 (https://dejure.org/1956,3106)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1956 - 5 StR 57/56 (https://dejure.org/1956,3106)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1956 - 5 StR 57/56 (https://dejure.org/1956,3106)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.02.1955 - 1 StR 475/54
    Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56
    Denn unter diesen Begriff fallen "alle Störungen, die die bei einem normalen und geistig reifen Menschen vorhandenen, zur Willensbildung befähigenden Vorstellungen und Gefühle beeinträchtigen"; sie können auch dann krankhaft im Sinne des § 51 StGB sein, wenn sie nicht die Verstandestätigkeit, sondern das Willens-, Gefühls- und Triebleben (RGSt 73, 121 [122]; RG DR 1939, 10662), insbesondere auf geschlechtlichem Gebiete berühren (RG HRR 1936, 1463; BGH MDR 1955, 368).

    Bloße Charaktermängel oder sittliche Schwächen, die dazu führen, daß das verkehrte Begehren nicht gezügelt wird, können die Anwendung des § 51 StGB nicht rechtfertigen (BGH MDR 1955, 368).

  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen - …

    Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56
    Das Landgericht muß sich jedoch, wie schon bisher, wieder eine eigene Auffassung (vgl BGHSt 7, 238; 8, 113) [BGH 10.08.1955 - 2 StR 131/55]davon bilden, ob die Verantwortlichkeit, insbesondere das Hemmungsvermögen des Angeklagten ausgeschlossen oder im Sinne des § 51 Abs. 2 StGB erheblich vermindert war.
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …

    Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56
    Das Landgericht muß sich jedoch, wie schon bisher, wieder eine eigene Auffassung (vgl BGHSt 7, 238; 8, 113) [BGH 10.08.1955 - 2 StR 131/55]davon bilden, ob die Verantwortlichkeit, insbesondere das Hemmungsvermögen des Angeklagten ausgeschlossen oder im Sinne des § 51 Abs. 2 StGB erheblich vermindert war.
  • BGH, 11.02.1954 - 4 StR 755/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56
    Ob sie statt der Sicherungsverwahrung anzuordnen ist, richtet sich nach den in BGHSt 5, 312 niedergelegten Rechtsgrundsätzen.
  • BGH, 01.06.1954 - 1 StR 35/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56
    Bei Triebverbrechern braucht dies allerdings gewöhnlich nur in sehr gedrängter Form zu geschehen (vgl BGH v. 27.4.1954 bei Herlan MDR 1954, 528 zu § 20 a StGB).
  • BGH, 27.06.1955 - 1 StR 69/55
    Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56
    Das ist in Rechtsprechung und Lehre allgemein anerkannt (vgl zB KG DR 1939, 9872; BGH bei Dallinger MDR 1953, 146 zu § 51 Abs. 2 StGB; BGH NJW 1955, 1726 m.Nachw.;… Mezger LeipzKomm 7. Aufl Bd I S 339-341;… Studienbuch Allg Teil 5. Aufl S 148, 149).
  • RG, 02.03.1939 - 5 D 972/38

    Zur Anwendung des § 51 StGB.

    Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56
    Denn unter diesen Begriff fallen "alle Störungen, die die bei einem normalen und geistig reifen Menschen vorhandenen, zur Willensbildung befähigenden Vorstellungen und Gefühle beeinträchtigen"; sie können auch dann krankhaft im Sinne des § 51 StGB sein, wenn sie nicht die Verstandestätigkeit, sondern das Willens-, Gefühls- und Triebleben (RGSt 73, 121 [122]; RG DR 1939, 10662), insbesondere auf geschlechtlichem Gebiete berühren (RG HRR 1936, 1463; BGH MDR 1955, 368).
  • BGH, 10.08.1955 - 2 StR 131/55
    Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56
    Das Landgericht muß sich jedoch, wie schon bisher, wieder eine eigene Auffassung (vgl BGHSt 7, 238; 8, 113) [BGH 10.08.1955 - 2 StR 131/55]davon bilden, ob die Verantwortlichkeit, insbesondere das Hemmungsvermögen des Angeklagten ausgeschlossen oder im Sinne des § 51 Abs. 2 StGB erheblich vermindert war.
  • BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ihn die naturwidrige Richtung des Triebes in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert hat, daß er nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringen kann, mag der Trieb auch nur von durchschnittlicher Stärke sein (unveröffentlichtes Urteil des BGH vom 10.1.1956 - 1 StR 546/55 -).
  • RG, 07.04.1933 - I 303/33

    1. Zur Frage der Auslegung der Revisionsbegründung. 2. Ist es im Sinne des § 44 …

    Auszug aus BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56
    Die verfahrensrechtlichen Mängel der ersten Revisionsrechtfertigung waren für den Angeklagten ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 44 StPO (vgl RGSt 67, 197 [199]).
  • BGH, 08.12.1953 - 5 StR 564/53

    Rechtsmittel

  • RG, 23.06.1938 - 2 D 258/38

    Wann ist ein Gewohnheitsverbrecher "gefährlich"?

  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    Daß der Angeklagte gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision auch dann noch in den vorigen Stand wiedereingesetzt werden kann, wenn das Rechtsmittel selbst schon rechtskräftig verworfen worden ist, entspricht anerkannten Rechtsgrundsätzen (RGSt 53, 286; 67, 197; BGH, Urteil vom 24. April 1956 - 5 StR 57/56).
  • BGH, 05.07.1956 - 4 StR 230/56

    Rechtsmittel

    Derartige Abartigkeiten des Geschlechtstriebes können aber im einzelnen Falle Kranicheitswert haben, wenn die naturwidrige Richtung des Triebes ihren Träger in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert hat, daß er nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringen kann, mag der Trieb auch nur von durchschnittlicher Stärke sein (BGH 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956; 1 StR 529/55 vom 28. Februar 1956; 5 StR 57/56 vom 4. April 1956 und die dort aufgeführte weitere Rechtsprechung).
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