Rechtsprechung
| BGH, 05.01.1971 - 5 StR 576/70 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Entzug des gesetzlichen Richters - Anforderungen an das Vorliegen einer außerordentlichen Sitzung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57
Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …
Auszug aus BGH, 05.01.1971 - 5 StR 576/70
Daß allein schon aus der wörtlichen Wiedergabe eines längeren Schriftstücks allgemein der Schluß gezogen werden müsse, es sei seinem Wortlaut nach als Beweismittel verwertet worden, hat bereits der 4. Strafsenat verneint (BGHSt 11, 159, 162) [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57]. - BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen …
Auszug aus BGH, 05.01.1971 - 5 StR 576/70
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, bestimmt allein, der Vorsitzende nach seinem pflichtgemäßen Ermessen, ob die Geschäftslage des Gerichts eine außerordentliche Sitzung erfordert und für wann eine solche anzusetzen ist (BGHSt 12, 159, 161 [BGH 28.11.1958 - 1 StR 398/58]; 16, 63, 65) [BGH 25.04.1961 - 1 StR 618/60]. - BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58
Ludwig Zind
Auszug aus BGH, 05.01.1971 - 5 StR 576/70
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, bestimmt allein, der Vorsitzende nach seinem pflichtgemäßen Ermessen, ob die Geschäftslage des Gerichts eine außerordentliche Sitzung erfordert und für wann eine solche anzusetzen ist (BGHSt 12, 159, 161 [BGH 28.11.1958 - 1 StR 398/58]; 16, 63, 65) [BGH 25.04.1961 - 1 StR 618/60]. - BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53
Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil …
Auszug aus BGH, 05.01.1971 - 5 StR 576/70
Zumindest insoweit hält auch der erkennende Senat nicht an seiner Entscheidung BGHSt 5, 278 fest (die ohnehin nicht bindet).
- BGH, 15.02.1991 - 3 StR 422/90
Anberaumung außerordentlicher Sitzung
Auch wenn die Anberaumung einer außerordentlichen Sitzung nicht deshalb rechtsfehlerhaft wird, weil sich ihre Voraussetzungen, rückblickend betrachtet, als unzutreffend herausstellen (vgl. BGHSt 16, 63, 65; BGH, Urteile vom 5. Januar 1971 - 5 StR 576/70, vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 393/73 und vom 13. November 1973 - 1 StR 480/73), muß bei der Terminierung darauf geachtet werden, daß die Festlegung von außerordentlichen Sitzungen und die Verteilung der Strafsachen auf die Sitzungstage nicht absehbar und nicht ohne Not im Ergebnis dazu führen, daß im fraglichen Sitzungszeitraum die ordentlichen Sitzungstage ungenutzt und damit die gemäß § 45 GVG berufenen Schöffen von der Mitwirkung ausgeschlossen bleiben (…vgl. BGH GA 1980, 68, 69). - BGH, 16.10.1973 - 1 StR 393/73
Zulässigkeit der Anberaumung einer ausserordentlichen Sitzung - Vorliegen einer …
Entgegen der Meinung der Revision kommt es bei der Beurteilung dieser Frage allein auf den Zeitpunkt der Terminierung an; denn eine Verfügung ist nicht deshalb rechtsfehlerhaft, weil sich ihre Voraussetzungen aus der Rückschau als irrig erweisen (BGHSt 16, 63, 65; BGH, Urteil vom 5. Januar 1971 - 5 StR 576/70).Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß sich an der Natur einer Sitzung als "außerordentlich" - daß nämlich die Sache zusätzlich verhandelt wird - auch dann nichts ändert, wenn ein ordentlicher Sitzungstag, wie sich erst nachträglich herausstellt, frei bleiben muß (BGH, Urteil vom 5. Januar 1971 - 5 StR 576/70).
- BGH, 13.11.1973 - 1 StR 480/73
Verletzung von Verfahrensrecht in einem Strafverfahren - Anberaumung einer …
Dagegen bestehen keine rechtlichen Bedenken (BGH, Urteil vom 5. Januar 1971 - 5 StR 576/70).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".