Rechtsprechung
| BGH, 07.03.1989 - 5 StR 576/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtliche Wirkungen der Nichtigkeit einer Forderung auf den Bestand einer Verurteilung wegen Prozessbetrugs - Umfang der Verpflichtung zur Auslosung von Hilfsschöffen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 36, 138
- MDR 1989, 659
- NStZ 1989, 379
- StV 1989, 240
- JR 1989, 479
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.05.1979 - 5 StR 251/79
Revision - Besetzungsrüge - Prüfungsumfang - Benennung des richtigen Schöffen - …
Auszug aus BGH, 07.03.1989 - 5 StR 576/88
Da die Revision nicht mitteilt, welcher Hilfsschöffe danach an der Reihe war, kann sie nach § 352 Abs. 1 StPO keinen Erfolg haben (vgl. BGH Beschluß vom 22. Mai 1979 - 5 StR 251/79 - GA 1983, 180 mit Anm. Katholnigg;… Hanack bei Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 338 Rn. 134;… Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 338 Rn. 21).
- BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89
Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter - …
Eine solche Mitteilung ist jedoch erforderlich, damit das Revisionsgericht nach §§ 338 Nr. 1, 352 Abs. 1 StPO prüfen kann, ob die Strafkammer infolge der Heranziehung des Schöffen nicht vorschriftsmäßig besetzt war (BGHSt 36, 138 [BGH 07.03.1989 - 5 StR 576/88];… BGH GA 1983, 180 m. Anm. Kathclnigg;… Hanack in Löwe/ Rosenberg StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 134;… Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 338 Rdn. 21).Beachtliche Besonderheiten ergeben sich hier nicht daraus, daß der Senat - nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist in vorliegender Sache - durch Beschluß vom 7. März 1989 (BGHSt 36, 138 [BGH 07.03.1989 - 5 StR 576/88]) entschieden hat, daß die Hilfsschöffen nicht jährlich, sondern nur einmal für die gesamte Wahlperiode (die hier mit dem Geschäftsjahr 1985 begann) auszulosen sind.
- BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02
Schöffen; Besetzungseinwand; notwendiger Inhalt der Verfahrensrüge wegen falscher …
Es kann dahinstehen, ob die Revision stets die ordnungsgemäße Besetzung namentlich mitteilen muß (vgl. für die Fälle der Hinzuziehung von Hilfsschöffen BGH NJW 1991, 50 m.w.N.; BGHSt 36, 138).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".