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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.01.1954

Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1958 - 5 StR 269/58, alt: 5 StR 145/57, 5 StR 123/56, 5 StR 585/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,7617
BGH, 29.08.1958 - 5 StR 269/58, alt: 5 StR 145/57, 5 StR 123/56, 5 StR 585/53 (https://dejure.org/1958,7617)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1958 - 5 StR 269/58, alt: 5 StR 145/57, 5 StR 123/56, 5 StR 585/53 (https://dejure.org/1958,7617)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1958 - 5 StR 269/58, alt: 5 StR 145/57, 5 StR 123/56, 5 StR 585/53 (https://dejure.org/1958,7617)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die Rechtmäßigkeit i.R.d. Zurückweisung eines Gesuchs der Verteidigung bzgl. der Besorgnis der Befangenheit eines beisitzenden Richters - Anforderungen an den Zeitpunkt der Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bis zum ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • RG, 07.05.1920 - IV 64/20

    Ist der abgelehnte Richter befugt, an der Beschlußfassung über ein gegen ihn …

    Auszug aus BGH, 29.08.1958 - 5 StR 269/58
    Wird dagegen, wie im vorliegenden Fall, das Ablehnungsgesuch aus einem formalen Grunde verworfen, so darf der abgelehnte Richter an der Beschlußfassung teilnehmen (vgl. RGSt 11, 224; 30, 273; 54, 328).

    Daß, worauf die Revision hinweist, nach § 25 StPO in seiner heute geltenden Fassung im Gegensatz zu der Rechtslage, wie sie im Zeitpunkt der Entscheidung RGSt 54, 328 bestand, maßgeblicher Zeitpunkt für den Verlust des Ablehnungsrechts nicht mehr die Verlesung des Eröffnungsbeschlusses, sondern der Beginn des an die Vernehmung des Angeklagten zur Sache anschließenden Teils der Hauptverhandlung ist, kann eine solche Abweichung nicht rechtfertigen.

  • BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel, …

    Auszug aus BGH, 29.08.1958 - 5 StR 269/58
    Die "Ansicht der Kammer", die Landgerichtsdirektor Mi. bekanntgab, war auch nicht die Entscheidung im Sinne des § 261 StPO, sondern nur eine vorläufige Meinung der Richter (vgl. BGHSt 11, 74, 78).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 42/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.08.1958 - 5 StR 269/58
    Erforderlich und genügend ist, daß für den Tatrichter ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (vgl. RGSt 66, 163; BGH NJW 1951, 83 [BGH 05.12.1950 - 3 StR 27/50]; 1951, 122; 1951, 325; BGH 5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952 = LM StPO § 261 Nr. 6).
  • BGH, 18.06.1953 - 5 StR 184/53
    Auszug aus BGH, 29.08.1958 - 5 StR 269/58
    Die Zusage einer als Zeuge in Aussicht genommenen Person, in einem bestimmten Sinne aussagen zu wollen, kann eine Begünstigung im Sinne dieser Vorschrift sein (vgl. RG JW 1929, 2730; 1936, 2806; ebenso BGH 5 StR 184/53 vom 18.6.1953).
  • BGH, 31.01.1952 - 5 StR 6/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.08.1958 - 5 StR 269/58
    Erforderlich und genügend ist, daß für den Tatrichter ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (vgl. RGSt 66, 163; BGH NJW 1951, 83 [BGH 05.12.1950 - 3 StR 27/50]; 1951, 122; 1951, 325; BGH 5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952 = LM StPO § 261 Nr. 6).
  • RG, 14.03.1932 - III 52/32

    Was versteht der § 261 StPO. unter richterlicher "Überzeugung"?

    Auszug aus BGH, 29.08.1958 - 5 StR 269/58
    Erforderlich und genügend ist, daß für den Tatrichter ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (vgl. RGSt 66, 163; BGH NJW 1951, 83 [BGH 05.12.1950 - 3 StR 27/50]; 1951, 122; 1951, 325; BGH 5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952 = LM StPO § 261 Nr. 6).
  • RG, 08.10.1897 - 2393/97

    Ist der Richter befugt, ein gegen ihn selbst gerichtetes Ablehnungsgesuch als …

    Auszug aus BGH, 29.08.1958 - 5 StR 269/58
    Wird dagegen, wie im vorliegenden Fall, das Ablehnungsgesuch aus einem formalen Grunde verworfen, so darf der abgelehnte Richter an der Beschlußfassung teilnehmen (vgl. RGSt 11, 224; 30, 273; 54, 328).
  • RG, 03.11.1884 - 2323/84

    Enthält die in der Hauptverhandlung geschehene bloße Wiederholung eines bereits …

    Auszug aus BGH, 29.08.1958 - 5 StR 269/58
    Wird dagegen, wie im vorliegenden Fall, das Ablehnungsgesuch aus einem formalen Grunde verworfen, so darf der abgelehnte Richter an der Beschlußfassung teilnehmen (vgl. RGSt 11, 224; 30, 273; 54, 328).
  • BGH, 05.02.1954 - 5 StR 441/53

    Rechtsmittel

    Auch ein beauftragter Richter ist unabhängig im Sinne von Art. 97 GG, § 1 GVG, Art. 6 der Berliner Verfassung (vgl BGHSt 1, 274, ebenso BGH 5 StR 585/53 vom 26.1.1954; vgl ferner BVerfG in NJW 1954, 30).
  • BGH, 13.02.1957 - V ZR 92/55

    Rechtsmittel

    So hat der Bundesgerichtshof weder die Zuziehung von zwei Hilfsrichtern in oberlandesgerichtlichen Senaten (Lind-Möhr Nr. 2 zu § 70 GVG; BGH IV ZR 198/55 vom 18. April 1956) noch die Besetzung einer Strafkammer eines Landgerichtes mit zwei Assesoren als Beisitzern als unzulässig bezeichnet (BGH 5 StR 585/53 vom 26. Januar 1954; BGHSt 8, 159; vgl. auch OGHSt 2, 231, 233).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1954 - 5 StR 585/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,2419
BGH, 26.01.1954 - 5 StR 585/53 (https://dejure.org/1954,2419)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1954 - 5 StR 585/53 (https://dejure.org/1954,2419)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1954 - 5 StR 585/53 (https://dejure.org/1954,2419)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

    Auszug aus BGH, 26.01.1954 - 5 StR 585/53
    Daß als Beisitzer zwei beauftragte Richter mitgewirkt haben, ist für sich allein kein Verfahrensverstoß (BGHSt 1, 274; vgl. auch BVerfG NJW 1954, 30).
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 299/51
    Auszug aus BGH, 26.01.1954 - 5 StR 585/53
    Daß als Beisitzer zwei beauftragte Richter mitgewirkt haben, ist für sich allein kein Verfahrensverstoß (BGHSt 1, 274; vgl. auch BVerfG NJW 1954, 30).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen - …

    Ähnliche Ausführungen hat der Senat auch in seinem Urteil 5 StR 585/53 vom 26. Januar 1954 gemacht.
  • BGH, 02.05.1960 - GSSt 3/59

    Besetzung einer großen Strafkammer - Dauer eines Geschäftsverteilungsplans

    Zwar will er an der bisherigen Rechtsprechung festhalten, soweit nach ihr ein Vorwurf unvorschriftsmäßiger Besetzung nicht allein schon daraus herzuleiten ist, daß in der jeweiligen Hauptverhandlung mehr als ein Hilfsrichter mitgewirkt haben (so BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; 5 StR 585/53 vom 12. Januar 1954; 4 StE 555/57 vom 27. März 1958).

    Hilfsstrafkammer - 4 StR 555/57 vom 27. März 1950 sowie 5 StR 585/53 vom 26. Januar 1954; ferner BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; 20, 209, 250; 22, 142 [BGH 09.11.1956 - VI ZR 196/55]; NJW 1957, 1762; LM § 337 ZPO Nr. 3).

  • BGH, 30.07.1975 - 2 StR 343/75

    Anforderungen an die Urteilsbegründung im Falle des Abweichens von der Meinung …

    Sie mußte dann aber die Gegengründe der Sachverständigen angeben und mit eigenen Argumenten so widerlegen, daß das Revisionsgericht - ebenso wie die Verfahrensbeteiligten - nachprüfen kann, ob der Tatrichter über zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichende Sachkenntnisse verfügt (BGH, Urteile vom 26. Januar 1954 - 5 StR 585/53 - und vom 4. März 1960 - 4 StR 559/59 -).
  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts wegen Beteiligung von …

    Die Mitwirkung von zwei Hilfsrichtern in einer Strafkammer oder einem Zivilsenat für sich allein ist dagegen nicht ohne weiteres als Verstoß gegen die angeführten Grundsätze angesehen worden (5 StR 585/53 vom 12. Januar 1954; 4 StR 555/57 vom 27. März 1958; BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; BGH NJW 1957, 1762 6 ).
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