Rechtsprechung
| BGH, 29.10.2020 - 5 StR 618/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 17 Abs. 2 InsO
Zahlungsunfähigkeit (Fälligkeit; ernsthaftes Einfordern) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzverschleppung: "Ernsthaftes Einfordern" der geschuldeten Leistung bei Zahlungsunfähigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 InsO, § 15a Abs 4 InsO
Insolvenzverschleppung: "Ernsthaftes Einfordern" der geschuldeten Leistung bei Zahlungsunfähigkeit - Wolters Kluwer
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Insolvenzverschleppung: Fälligkeit von Forderungen im insolvenzrechtlichen Sinn
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Insolvenzverschleppung bei Zahlungsunfähigkeit - und das "ernstliche Einfordern" der Schuld
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 24.07.2019 - 545 Js 41822/17
- LG Kiel, 24.07.2019 - 6 KLs 4/19
- BGH, 29.10.2020 - 5 StR 618/19
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 308
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16
Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der …
Auszug aus BGH, 29.10.2020 - 5 StR 618/19
Ungeachtet dessen dient das Merkmal des "ernstlichen Einforderns' nach der Rechtsprechung ohnehin allein dem Zweck, solche Forderungen auszunehmen, die rein tatsächlich - also auch ohne rechtlichen Bindungswillen oder erkennbare Erklärung - gestundet sind (…vgl. BGH, aaO; Urteil vom 19. Dezember 2017 - II ZR 88/16, NJW 2018, 1089, 1090). - BGH, 16.05.2017 - 2 StR 169/15
Urteilsgründe (uneigentliche Organisationsdelikte: Feststellungen zu …
Auszug aus BGH, 29.10.2020 - 5 StR 618/19
Der Senat neigt daher der Auffassung zu, wonach die Fälligkeit von Forderungen im insolvenzrechtlichen Sinn nicht voraussetzt, dass die geschuldete Leistung "ernsthaft eingefordert' wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 88/07, NStZ 2007, 643, 644; aA BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 2 StR 169/15, wistra 2017, 495, 498; vgl. auch Baumert NJW 2019, 1486, 1487 f.). - BGH, 22.11.2012 - IX ZR 62/10
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Zahlungen auf ein prolongiertes Darlehen …
Auszug aus BGH, 29.10.2020 - 5 StR 618/19
Wird - wie hier - ein befristetes Darlehen durch Zeitablauf fällig, ist die Tilgungsverpflichtung des Schuldners bei der Prüfung seiner Zahlungsunfähigkeit auch dann zu berücksichtigen, wenn der Darlehensgeber ihn nicht im Sinne eines Einforderns konkret zur Rückzahlung aufgefordert hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2012 - IX ZR 62/10, NZI 2013, 129, 130). - BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07
Insolvenzantragsverschleppung (Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung; …
Auszug aus BGH, 29.10.2020 - 5 StR 618/19
Der Senat neigt daher der Auffassung zu, wonach die Fälligkeit von Forderungen im insolvenzrechtlichen Sinn nicht voraussetzt, dass die geschuldete Leistung "ernsthaft eingefordert' wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 88/07, NStZ 2007, 643, 644; aA BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 2 StR 169/15, wistra 2017, 495, 498; vgl. auch Baumert NJW 2019, 1486, 1487 f.).
- LG Landshut, 19.06.2024 - 7 KLs 206 Js 18819/20
Ratenzahlungsvereinbarung, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, …
Sonst liegt Zahlungsunfähigkeit vor (vgl. BGH, Beschluss vom 21.8. 2013, Az.: 1 StR 665/12 sowie BGH, Beschl. v. 29.10.2020, Az.: 5 StR 618/19).
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