Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit des Zeugen - Anforderungen an das Vorliegen eines echten Beweisantrages - Abgrenzung zum Beweisermittlungsantrag - Ungeeignetheit des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 302
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung …
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
Ein Fall, in dem wegen staatlicher Sperrung von Beweismitteln besonders hohe Anforderungen an die beweisliche Stützung der Angaben eines Zeugen vom Hörensagen zu stellen wären (BVerfG NStZ 1995, 600; BGHSt 42, 15, 25 m.w.N.) liegt nicht vor. - BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93
Anforderungen an Beweisantrag
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
Die Eigenschaft des gestellten Antrags als Beweisantrag scheitert nicht an den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 39, 251; denn hier war in das Wissen des Zeugen gestellt, daß ein bestimmtes Geschehen, an dem er selbst aktiv beteiligt gewesen wäre, nicht stattgefunden habe. - BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93
Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
Ein Fall, in dem wegen staatlicher Sperrung von Beweismitteln besonders hohe Anforderungen an die beweisliche Stützung der Angaben eines Zeugen vom Hörensagen zu stellen wären (BVerfG NStZ 1995, 600; BGHSt 42, 15, 25 m.w.N.) liegt nicht vor.
- BGH, 08.02.1995 - 5 StR 663/94
Vermögensstrafe I
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
Bei der etwaigen Verhängung von Vermögensstrafen wird der neue Tatrichter die Grundsätze der Entscheidungen BGHSt 41, 20 und 41, 278 zu berücksichtigen haben. - BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des …
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
Zudem gab die Gegenvorstellung der Verteidiger Gelegenheit zur Beseitigung eines solchen etwaigen Mißverständnisses (vgl. dazu BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30; Basdorf StV 1995, 310, 318 f. m.w.N.). - BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94
Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
Seit dem Gesetz zur Änderung u.a. des Strafgesetzbuches vom 28. Februar 1992 (BGBl. I S. 372) mit Wirkung vom 7. März 1992, also die hiesigen Tatzeiten umfassend, gilt das Bruttoprinzip statt des vorher herrschenden Nettoprinzips (BGHR StGB § 73 d Strafzumessung 1; BGH NStZ 1996, 539). - BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92
Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei …
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
Auch kann der Senat angesichts der Verfahrenslage nicht davon ausgehen, daß es sich bei der Beweisbehauptung um eine aus der Luft gegriffene, aufs Geratewohl angestellte Vermutung handelte, die nur zum Schein in eine Tatsachenbehauptung gekleidet war, was einem Beweisbegehren in bestimmten Fällen den Charakter eines Beweisermittlungsantrags geben kann (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 24 m.w.N.). - BGH, 20.09.1995 - 3 StR 267/95
Vermögensstrafe II
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
Bei der etwaigen Verhängung von Vermögensstrafen wird der neue Tatrichter die Grundsätze der Entscheidungen BGHSt 41, 20 und 41, 278 zu berücksichtigen haben. - BGH, 18.04.1996 - 4 StR 89/96
Natürliche Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Einheitliches …
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
Einer Verfallsanordnung stehen hier die in § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB enthaltenen Regeln des Opferschutzes (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 18. April 1996 - 4 StR 89/96 -, insoweit in StV 1996, 481 nicht abgedruckt) nicht entgegen. - BGH, 06.07.1994 - 3 StR 20/94
Verfall - Vermögensstrafe - Rangverhältnis
Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
Der Verfall der aus der abgeurteilten Tat erlangten Vorteile ist - bei Vorliegen seiner Voraussetzungen - zwingend vorgeschrieben und hat Vorrang vor der Vermögensstrafe (BGHR StGB § 43 a Konkurrenzen 1, 2; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 3 StR 237/95 - BGH StV 1995, 633). - BGH, 22.08.1995 - 1 StR 301/95
Vorrang - Vermögensstrafe - Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten
- BGH, 05.08.1994 - 3 StR 277/94
Anordnung des Verfalls des Wertersatzes
- BGH, 17.04.1996 - 2 StR 635/95
Unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Änderung des …
- BGH, 19.07.1995 - 3 StR 237/95
Vermögensstrafe - Gewinn - Abschöpfung - Abzuurteilende Straftat
- BGH, 16.09.1997 - 5 StR 440/97
Unvereinbarkeit von Wahrunterstellungen mit den die Verurteilung tragenden …
Ob die letztgenannte - sehr weitgehende und pauschale - Beweisbehauptung, was der Generalbundesanwalt verneint (vgl. aber BGH, Urteil vom 28. April 1997 - 5 StR 629/96 -), den an einen Beweisantrag gestellten Konkretisierungsanforderungen genügte, ist dabei angesichts der erfolgten Wahrunterstellung hier unerheblich (vgl. BGHSt 40, 169, 185) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93]. - BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
In Erwägung zu ziehen ist eine etwaige anderweitige Rechtshängigkeit dieser Tat in demjenigen Verfahren, in dem der Senat durch Urteil vom 28. April 1997 - 5 StR 629/96 - entschieden hat.
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