Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2013 - 5 StR 633/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 29a Abs. 1 BtMG; § 29a Abs. 2 BtMG
Verhältnis von Betäubungsmittelbesitz und mehreren Erwerbshandlungen; Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (rechtsfehlerhafte Ablehnung eines minder schweren Falles) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Vorliegen von zwei realkonkurrierenden Taten des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97
Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung …
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 5 StR 633/12
Der vom Landgericht festgestellte gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bildet als Verbrechen einen einheitlichen Tatbestand, in dem die beiden, einheitlicher Vorratshaltung dienenden Erwerbshandlungen vom 28. November 2011 und vom 31. Dezember 2011 aufgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227;… Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29a Rn. 171). - BGH, 01.03.2011 - 3 StR 28/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall; Beihilfe); …
Auszug aus BGH, 23.01.2013 - 5 StR 633/12
Angesichts der außergewöhnlichen Besonderheiten des vorliegenden Falles sind die Ausführungen des Landgerichts zur Strafrahmenwahl allzu knapp und ohne nähere Erläuterung auch im Ergebnis nicht hinnehmbar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284).
- BGH, 20.05.2015 - 5 StR 143/15
Gleichzeitiger Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als …
Der gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bildet als Verbrechen einen einheitlichen Tatbestand, in dem die einheitlicher Vorratshaltung dienenden Erwerbshandlungen aufgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 5 StR 633/12;… Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29a Rn. 195).
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