Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2026 - 5 StR 641/25 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2026,8101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 55 Abs. 2 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 75 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.05.2025 - 601 KLs 13/24
- BGH, 11.03.2026 - 5 StR 641/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.01.2024 - 5 StR 512/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen …
Auszug aus BGH, 11.03.2026 - 5 StR 641/25
Dies ist hier der Fall, denn mit der Rechtskraft der Einziehungsanordnung nach § 73 Abs. 1 StGB ist das Eigentum an dem als Tatertrag eingezogenen Bargeld bereits auf den Staat übergegangen (§ 75 Abs. 1 Satz 1 StGB); die Einziehungsanordnung hat sich damit erledigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2024 - 5 StR 102/24; vom 2. Januar 2024 - 5 StR 512/23; vom 21. Februar 2023 - 6 StR 523/22 jeweils mwN). - BGH, 07.05.2024 - 5 StR 102/24
Rechtskräftige Einziehung als gegenstandslose Nebenfolge bei nachträglicher …
Auszug aus BGH, 11.03.2026 - 5 StR 641/25
Dies ist hier der Fall, denn mit der Rechtskraft der Einziehungsanordnung nach § 73 Abs. 1 StGB ist das Eigentum an dem als Tatertrag eingezogenen Bargeld bereits auf den Staat übergegangen (§ 75 Abs. 1 Satz 1 StGB); die Einziehungsanordnung hat sich damit erledigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2024 - 5 StR 102/24; vom 2. Januar 2024 - 5 StR 512/23; vom 21. Februar 2023 - 6 StR 523/22 jeweils mwN). - BGH, 21.02.2023 - 6 StR 523/22
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (versehentliche Heranziehung der …
Auszug aus BGH, 11.03.2026 - 5 StR 641/25
Dies ist hier der Fall, denn mit der Rechtskraft der Einziehungsanordnung nach § 73 Abs. 1 StGB ist das Eigentum an dem als Tatertrag eingezogenen Bargeld bereits auf den Staat übergegangen (§ 75 Abs. 1 Satz 1 StGB); die Einziehungsanordnung hat sich damit erledigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2024 - 5 StR 102/24; vom 2. Januar 2024 - 5 StR 512/23; vom 21. Februar 2023 - 6 StR 523/22 jeweils mwN).
- BGH, 23.06.2026 - 3 StR 153/26 Ihrer - ins Leere gehenden - Aufrechterhaltung hat es deshalb nicht bedurft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2026 - 5 StR 641/25, NZWiSt 2026, 252 Rn. 3;… vom 15. Oktober 2025 - 6 StR 441/25, juris Rn. 6;… vom 9. August 2023 - 3 StR 195/23, juris Rn. 2;… vom 2. Mai 2023 - 3 StR 18/23, juris Rn. 2;… vom 7. März 2023 - 3 StR 497/22, juris Rn. 4).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.