Rechtsprechung
| BGH, 11.03.1986 - 5 StR 67/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Eigenschaft als wesentlicher Verfahrensbestandteil einer Inaugenscheinnahme von Lichtbildern durch eine Zeugin in Abwesenheit des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1986, 418
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80
Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung …
Auszug aus BGH, 11.03.1986 - 5 StR 67/86
Er hätte daher in Gegenwart des Angeklagten vollständig wiederholt werden müssen (BGH aaO., BGHSt 30, 74, 76). - BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79
Anwensenheitspflicht des Angeklagten bei Vernehmung seiner Mutter
Auszug aus BGH, 11.03.1986 - 5 StR 67/86
Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist von dem Beschluß über seine Entfernung nicht gedeckt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - m. weit. Nachw., bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95 = StV 1981, 57, und vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85). - BGH, 26.02.1985 - 5 StR 108/85
Folgen der Inaugenscheinnahme einer Lichtbildmappe ohne Anwesenheit des …
Auszug aus BGH, 11.03.1986 - 5 StR 67/86
Daß der Angeklagte hierbei nicht anwesend war, ist von dem Beschluß über seine Entfernung nicht gedeckt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - m. weit. Nachw., bei Pfeiffer in NStZ 1981, 95 = StV 1981, 57, und vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85).
- BGH, 07.02.1989 - 5 StR 541/88
Rechtliche Wirkungen der Einnahme des richterlichen Augenscheins während der …
Die Augenscheinseinnahme muß dann in Gegenwart des Angeklagten vollständig wiederholt werden (BGH StV 1981, 57; BGH Beschlüsse vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 - und vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86).Damit ist nicht, wie es erforderlich gewesen wäre, der richterliche Augenschein (§ 86 StPO) vollständig wiederholt worden (BGH StV 1981, 57; BGH Beschluß vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86).
- BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten
In Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wurde in derartigen Fällen gefordert, daß "der Verfahrensvorgang" in Gegenwart des Angeklagten "voll", "vollständig" wiederholt wird (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1979 - 5 StR 513/79 = StV 1981, 57 mit Anm. Strate; vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85 - und vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86). - BGH, 12.08.1986 - 1 StR 420/86
Erfordernis der Anwesenheit des Angeklagten bei der Hauptverhandlung - Ausnahmen …
Daß es sich bei den hier in Frage stehenden Augenscheinseinnahmen nicht um unwesentliche Teile der Hauptverhandlung handelte - die ausnahmsweise die Anwesenheit des Angeklagten nicht erfordert hätten (vgl. BGHSt 15, 263) -, liegt auf der Hand (BGHSt 21, 332; BGH, Beschl. vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; Beschl. vom 15. Februar 1983 - 5 StR 677/82 - bei Holtz MDR 1983, 450; Beschl. vom 11. März 1986 - 5 StR 67/86; Beschl. vom 26. Februar 1985 - 5 StR 108/85;… Pikart in KK § 338 Rdn. 74).
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